22.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Einkauf bietet stets eine gewisse "Angriffsfläche" für Compliance-Verstöße
Das ausgeklügelste Whistleblower-System zur Meldung von Compliance-Vorfällen ist wirkungslos, wenn es von den Mitarbeitern nicht angenommen wird



22.02.18 - Individualisierte Preise im Online-Handel: In einer Petition wird gefordert, gegen die "Diskriminierung von Besserverdienenden" bei der Preisgestaltung im Online-Handel vorzugehen
Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel in den Fokus verbraucherrechtlicher Untersuchungen zu stellen. Während der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

22.02.18 - Bitkom warnt Obersten Gerichtshof der USA vor Zugriff auf Daten in Europa
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er nach dem Willen der US-Regierung tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde. Im Februar 2018 entscheidet er darüber, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind. "Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken."

22.02.18 - Rechtspflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems?
Das ausgeklügelste Whistleblower-System zur Meldung von Compliance-Vorfällen ist wirkungslos, wenn es von den Mitarbeitern nicht angenommen wird. Darf ein Unternehmen blind darauf vertrauen, dass fehlende Meldungen mit fehlenden Verstößen gleichzusetzen sind? Sicher nicht. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es andere Gründe gibt, die Mitarbeiter davon abhalten, Regelverstöße zu melden. Was also tun, wenn das Hinweisgebersystem kaum genutzt wird?

22.02.18 - Einkauf bietet "Angriffsfläche" für Compliance-Verstöße - Praktische Möglichkeiten zur Risikominimierung
Der Einkauf bietet stets eine gewisse "Angriffsfläche" für Compliance-Verstöße. Die Anknüpfungspunkte sind jedoch so vielschichtig wie die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens. Teils sind die hier bestehenden Risiken schwer zu quantifizieren, da zur Ermittlung in Verdachtsfällen nur begrenzte Erkenntnismöglichkeiten bestehen. In die Analyse der Risiken müssen daher neben der Anzahl der tatsächlich nachgewiesenen Compliance-Verstöße auch weitere Quellen, z.B. die Länder, in denen das Unternehmen einkauft, Materialfelder und die weiteren Akteure der Lieferkette wie Unterlieferanten der eigenen Lieferanten einbezogen werden.


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