21.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit dem 1.4.2017 gelten veränderte Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern
Compliance in der Lieferkette gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung



21.02.18 - Gesetzliche Vorgaben für Supply Chain Compliance - Die neue Konfliktmineralien-Verordnung
Compliance in der Lieferkette gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Einer der Gründe hierfür ist auch das gestiegene Engagement vieler Unternehmen im Bereich Corporate Social Responsibility ("CSR"). So nehmen Unternehmen u.a. auf Grund des öffentlichen Drucks CSR-Empfehlungen, die in der Regek als "Soft Law" rechtlich unverbindlich sind, in ihre Verhaltenskodizes auf. Durch Einbeziehung dieser Kodizes in die Verträge mit Lieferanten werden diese zur Einhaltung der Soft-Law-Empfehlungen verpflichtet.

21.02.18 - Das aktuelle US-Iran-Embargo und seine Bedeutung für die deutsche Exportwirtschaft
Spätestens seit der Rede von US-Präsident Donald Trump vom 13.10.2017 zur zukünftigen US-Iranstrategie, in der er sich einmal mehr sehr kritisch mit dem aktuellen Atomabkommen mit dem Iran auseinandersetzte und erneut mit der einseitigen Aufkündigung dieser Vereinbarung drohte, ist das Atomabkommen, der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) vom 14.7.2015, wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Der JCPOA bezweckt den schrittweisen Abbau der Profilerations-bezogenen Handelssanktionen der internationalen (westlichen) Gemeinschaft gegen den Iran unter der Voraussetzung, dass der Iran seine Bemühungen um ein Atomprogramm einstellt.

21.02.18 - Aus Perspektive der Compliance stellen Handelsvertreter ein erhebliches Risiko dar
Es ist nicht außergewöhnlich, dass exportstarke und weltweit tätige deutsche Unternehmen in einzelnen Ländern Handelsvertreter, vertriebsunterstützende Berater oder sonstiger Vertriebsmittler als Kontaktstelle zu Geschäftspartnern einsetzen. Aus rein kommerzieller Sicht ist dieses Modell häufig attraktiv. Insbesondere bei erfolgsbasierter Vergütung der Vertriebsmittler, können die fixen Vertriebskosten niedrig gehalten werden. Das ermöglicht die kostengünstige Erschließung neuer Märkte. Aus Perspektive der Compliance stellen solche Handelsvertreter allerdings ein erhebliches Risiko dar. International besteht hier leider nach wie vor kein "level playing field".

21.02.18 - Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers als Compliance-Risiko
Seit dem 1.4.2017 gelten veränderte Rahmenbedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Neben zahlreichen, regelungstechnisch wie sozialpolitisch überwiegend fragwürdigen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde erstmals die Möglichkeit eingeführt, dem im Falle einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung zwingenden Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Verleiher auf den Entleiher zu widersprechen. Die neue Regelung räumt nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken eines solchen erzwungenen Arbeitgeberwechsels aus, sondern sollte auch mehr Rechtssicherheit für Verleiher und Entleiher bieten.


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