Preisgestaltung im Online-Handel


Individualisierte Preise im Online-Handel: In einer Petition wird gefordert, gegen die "Diskriminierung von Besserverdienenden" bei der Preisgestaltung im Online-Handel vorzugehen
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss auf den im Telemediengesetz geregelten spezifischen Datenschutz für die Verwendung personenbezogener Daten im Online-Handel hin, der sich auf die Verwendung von Cookies bezieht



Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel in den Fokus verbraucherrechtlicher Untersuchungen zu stellen. Während der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, gegen die "Diskriminierung von Besserverdienenden" bei der Preisgestaltung im Online-Handel vorzugehen. Zur Begründung führen die Petenten an, dass sich die Preismechanismen zurzeit massiv ändern würden. Besonders im Online-Handel sei zu beobachten, dass Nutzern zunehmend "individualisierte Preise" angeboten würden. Durch Cookies und Big Data seien Kunden nicht mehr anonym, heißt es in der Eingabe. Für gleiche Dienstleistungen oder Produkte würden - je nach Kunde - unterschiedliche Preise verlangt. Nicht mehr Angebot und Nachfrage sondern die vermutete Kaufkraft des Kunden würden den Preis bestimmen, schreiben die Petenten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss auf den im Telemediengesetz geregelten spezifischen Datenschutz für die Verwendung personenbezogener Daten im Online-Handel hin, der sich auf die Verwendung von Cookies bezieht. Danach dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers dessen persönliche Daten nicht für die Preisgestaltung verwendet werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes liege bei den Ländern, heißt es weiter. Wettbewerbsrechtlich sei außerdem die Differenzierung von Preisen, bei der unter Umständen auf dem gleichen Markt und sogar für das gleiche Produkt unterschiedliche Preise verlangt werden, kein Problem, solange keine Marktbeherrschung vorliege.

Dennoch kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass die individualisierte Preisgestaltung, die in Deutschland derzeit noch nicht sehr verbreitet sei, durch Digitalisierung und massenhafte Sammlung und Auswertung von Daten möglicherweise "künftig eine neue Dimension erhält". Einzelne Fälle von Preisindividualisierung seien schon jetzt öffentlich. So etwa bei Buchungen bei Autovermietungen, wo sich die Preise je nach Buchungsort unterscheiden würden. Auch Hotelbuchungen seien laut Studien unterschiedlich teuer, je nachdem welches Endgerät - PC oder Smartphone - genutzt wurde.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses besteht bei einer Preisgestaltung durch Algorithmen auf Basis von Big Data die Gefahr von Informationsasymmetrien, was Märkte intransparenter machen könne. Dadurch könnten sich nach Ansicht der Abgeordneten "erhebliche Nachteile" für die Verbraucher ergeben, insbesondere eine ungerechtfertigte Benachteiligung und eine Einschränkung der Wahlfreiheit.

Dem Schutz und der Gleichbehandlung der Verbraucher sowie der Transparenz der Preisgestaltung sei aber ein sehr hoher Stellenwert beizumessen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Petition erscheine vor diesem Hintergrund geeignet, in die weiteren Untersuchungen und Studien der Bundesregierung zu dieser Thematik einbezogen zu werden, schreibt der Ausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 22.02.18



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