"Deutschland muss Datensouveränität erhalten"


Bitkom warnt Obersten Gerichtshof der USA vor Zugriff auf Daten in Europa
Gericht entscheidet über Zugriff auf Daten von US-Unternehmen in Europa - Bitkom und europäische Digitalverbände reichen Amicus-Brief bei Supreme Court ein



Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er nach dem Willen der US-Regierung tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde. Im Februar 2018 entscheidet er darüber, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind. "Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken."

Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen. Für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden und damit unzumutbar. Dies gelte gleichermaßen für Unternehmen, die ihre weltweite Zentrale in den USA betreiben wie für Unternehmen, die in den USA lediglich eine Niederlassung unterhalten. Rohleder: "Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma: Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht."

Im so genannten "New York Search Warrant Case" entscheidet der Oberste Gerichtshof darüber, ob Microsoft personenbezogene Daten an Behörden der US-Regierung übergeben muss, die in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Bitkom und weitere europäische Digitalverbände haben das Gericht jetzt in einem Amicus-Schriftsatz vor den möglichen Folgen des Urteils gewarnt, sollte der Oberste Gerichtshof dem entsprechenden Antrag der US-Regierung entsprechen.

Das Verfahren hat für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, so sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Diese Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren. Für behördliche Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg vereinbaren Regierungen üblicherweise gegenseitige Rechtshilfeabkommen, in denen geregelt ist, wie ausländische Behördenmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Amicus-Schriftsatz im Namen von Bitkom und 37 weiteren europäischen Industrieverbänden an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist hier zum Download verfügbar:
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-warnt-Obersten-Gerichtshof-der-USA-vor-Zugriff-auf-Daten-in-Europa.html
(Bitkom: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 22.02.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen