05.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Geldwäsche und die damit verbundenen behördlichen Untersuchungen stellen für Unternehmen der Finanzbranche mehr denn je große Risikofaktoren dar
Der vzbv klagt für einen Verbraucher auf Rückzahlung des Kaufpreises - Wird keine Garantiehaftung übernommen, ist der Verbraucher nach Ansicht des vzbv berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten



05.02.18 - vzbv klagt gegen VW-Händler: Verfahren kann große Bedeutung für Gewährleistungsrecht haben
Der vzbv klagt für einen Verbraucher auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wird keine Garantiehaftung übernommen, ist der Verbraucher nach Ansicht des vzbv berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der vzbv strebt die grundsätzliche Klärung einer offenen Rechtsfrage im Gewährleistungsrecht an. Am 23. November 2017 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Bremen Zahlungsklage gegen einen VW-Händler erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Auto-Händler hatte ihm nicht garantieren können, dass durch die von VW angebotene Nachrüstung keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

05.02.18 - Streamingportale im Ausland nutzen - Echtzeitüberweisung - Mehr Auskunftsrechte bei Datenverarbeitung
2018 gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen. Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.

05.02.18 - Steuerliche Hinweise zum neuen Jahr 2018 für Unternehmer und Arbeitnehmer
Wer seine Einkommensteuererklärung für 2016 noch nicht geschafft hat, sollte sich jetzt beeilen. Bereits Ende Mai 2017 lief die gesetzliche Frist ab; wer steuerlich vertreten ist, konnte sich auf die Fristverlängerung für die steuerberatenden Berufe zurückziehen, die meist bis zum 31.12.2017 reicht. Für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, konnte bis 31.12.2017 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2013 eine Veranlagung beantragt werden; in 2018 rückwärts bis 2014. Die möglichen Erstattungsansprüche werden zum Teil lukrativ mit 6 Prozent vom Finanzamt verzinst. Da in den vergangenen Jahren die Erstattungen durchschnittlich bei 900 Euro lagen, lohnt es sich für viele Arbeitnehmer, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn keine Pflicht besteht.

05.02.18 - Umfrage: Finanzdienstleister sind auf die Risiken durch Geldwäsche schlecht vorbereitet
Geldwäsche und die damit verbundenen behördlichen Untersuchungen stellen für Unternehmen der Finanzbranche mehr denn je große Risikofaktoren dar. Viele versuchen deshalb, mit Maßnahmen der Risikominimierung gegenzusteuern und trennen sich – mitunter grundlos – von ansonsten profitablen Geschäftsfeldern oder beenden geschäftliche Beziehungen. Gleichzeitig fehlt es in zahlreichen Unternehmen an angemessenen Budgets für Anti-Geldwäsche-Programme und für Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften. Defizite gibt es zudem bei der Schulung und Weiterbildung von Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern. Das sind die Ergebnisse einer internationalen Umfrage, die das global tätige Beratungsunternehmen AlixPartners unter Führungskräften und Vorständen von 361 Finanzunternehmen durchgeführt hat.


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