Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gültiger Bußgeldkatalog fehlt


NetzDG: Seit dem 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt
Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab 2018 voll wirksam - Rohleder: "Das NetzDG ist eine Mogelpackung"



Ab dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Soziale Netzwerke sind dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt dabei beim Betreiber des Netzwerks.

Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. "Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

"Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden", erklärt Rohleder. "Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung."

Bislang sind keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. "Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände", sagt Rohleder. "Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen." Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa. "Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge", so Rohleder.

Bitkom betont darüber hinaus, wie wichtig der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Internet ist. Rohleder: "Es muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken umfassend nachkommen können. Derzeit geschieht das Gegenteil." (Bitkom: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 02.02.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

  • Erhöhung der Cybersicherheit in Europa

    Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen