24.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Auf die deutschen Energieversorger rollt eine Zertifizierungswelle zu: Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) sieht vor, dass die meisten Unternehmen der Branche künftig ein testiertes Information Security Management System (ISMS) vorzuweisen haben
Das Landgericht Hamburg hat mit einem aktuellen Urteil (LG Hamburg, Urteil v. 21.1.2015, Az. 408 HKO 41/14) die Klage eines bekannten Softwareherstellers abgewiesen



24.03.15 - LG Hamburg: Entfernung der Verpackung von Software kein Markenrechtsverstoß
Das Landgericht Hamburg hat mit einem aktuellen Urteil (LG Hamburg, Urteil v. 21.1.2015, Az. 408 HKO 41/14) die Klage eines bekannten Softwareherstellers abgewiesen. (Das Urteil ist offenbar noch nicht veröffentlicht, liegt unserer Kanzlei aber vor.) Die Klägerin störte sich daran, dass die Beklagte die von ihr bezogene Steuerberatungssoftware im Internet ohne Umverpackung anbot und Falle eines Kaufs lediglich den Datenträger und das Seriennummernzertifikat in einer eigens dafür hergestellten umweltfreundlichen Verpackung verschickte. Die Klägerin war der Ansicht, dass dieses Verhalten eine Markenrechtsverletzung darstelle. Zwar sei gegen den Weiterverkauf ihrer Produkte durch die Beklagte aufgrund des im Marken recht geltenden Erschöpfungsgrundsatzes (§ 24 MarkenG) grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie könne sich jedoch aufgrund der Veränderung des Produkts durch Entfernung der Verpackung und bestimmter Bestandteile der "Box" dem Vertrieb aus berechtigten Gründen widersetzen, da der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen dadurch verändert bzw. verschlechtert worden sei.

24.03.15 - "Beim vernetzten Fahren gibt es eine abstrakte Gefährdung von Daten"
Welche Chancen und Risiken aus datenschutzrechtlicher Sicht mit dem vernetzten Fahren verknüpft sind, beantwortet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff im Interview mit der ESV-Fachzeitschrift PinG – Privacy in Germany. Als Vorteile des vernetzten Fahrens benennt Voßhoff, dass die Verkehrsströme effektiver gesteuert und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht werden könnten. Allerdings handele es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten – und damit um eine abstrakte Gefährdungslage für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

24.03.15 - Was Energieversorger über die anstehende ISMS-Pflicht wissen müssen
Auf die deutschen Energieversorger rollt eine Zertifizierungswelle zu. Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) sieht vor, dass die meisten Unternehmen der Branche künftig ein testiertes Information Security Management System (ISMS) vorzuweisen haben. Der IT-Dienstleister prego services erläutert, worauf sich die Energieversorger einstellen müssen. Neue Regelungen und Verpflichtungen schreiben einen besonderen Schutz von so genannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) vor – also von Kommunikationsnetzwerken, die für das staatliche Gemeinwesen eine besonders große Bedeutung haben. Zu diesen KRITIS zählen auch die Prozessnetzwerke von Energieversorgern, da deren Ausfall oder Manipulation erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit haben könnten. Deshalb müssen insbesondere Energieversorger künftig ein zertifiziertes Information Security Management System vorweisen.

24.03.15 - Ein Unternehmens-Masterplan für die neue Norm ISO 9001:2015
Die internationale Norm für Qualitätsmanagement ISO 9001 wird seit Juni 2012 überarbeitet und löst im Herbst 2015 die Version aus 2008 ab. Damit kommen auf die 1,2 Millionen bereits zertifizierten Unternehmen zahlreiche Änderungen zu, die erheblichen Einfluss auf deren Organisation und Prozesse haben. Die Experten des TÜV Rheinland empfehlen Unternehmen deshalb, sich bereits heute auf die neue Norm vorzubereiten, Handlungsfelder zu identifizieren und gezielte Maßnahmen einzuleiten, um ihr Managementsystem rechtzeitig anzupassen. TÜV Rheinland stellt ihnen dafür ein umfangreiches Unterstützungs-Paket zur Verfügung. Dieses umfasst unter anderem ein GAP-Analyse-Audit, das den Unternehmen Lücken und Handlungsfelder aufzeigt.

24.03.15 - Fritz & Macziol und Netskope starten Partnerschaft zur Bekämpfung von Schatten-IT in Unternehmen
Das herstellerneutrale Systemhaus Fritz & Macziol arbeitet künftig mit Netskope, einem weltweit agierenden Anbieter für Cloud-Security-Services und -Lösungen, zusammen. Im Rahmen der Partnerschaft können Kunden des Ulmer IT-Dienstleisters künftig über die SaaS-Lösung "Netskope Active Platform" herausfinden, ob unautorisierte Software implementiert wurde und benutzt wird. Durch die genaue Analyse der Unternehmens-IT erfasst die Software von Netskope zudem den tatsächlichen Bedarf der Anwender. Diese für den deutschen Markt neuartige Lösung zur Ermittlung von Schatten-IT und den daraus resultierenden Datenschutzproblemen und Compliance-Risiken empfiehlt Fritz & Macziol bei der Cloud-Strategie-Entwicklung für Kunden.


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