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Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt


Bußgelder für Tondachziegel-Kartell: 66 Millionen Euro rechtskräftig
70 Millionen Euro entfallen wegen Rechtsnachfolgelücke

(13.07.15) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Mai 2015 Geldbußen in Höhe von rund 42 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Tondachziegeln verhängt. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Mitglieder des Tondachziegel-Kartells abgeschlossen.

Ursprünglich hatte das Amt Ende 2008 bzw. Anfang 2009 Bußgelder gegen neun Tondachziegel-Hersteller und einige der beteiligten Manager verhängt. Während fünf dieser Unternehmen die Bußgeldbescheide akzeptierten, legten vier Unternehmen Rechtsmittel ein. Zwei dieser Unternehmen wurden während des Einspruchsverfahrens veräußert bzw. umstrukturiert und konnten so von einer Gesetzeslücke im deutschen Bußgeldrecht profitieren (zur Gesetzeslücke siehe auch Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 2. Juni 2015).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen es, dass die Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt sind. Das Oberlandesgericht hat damit Bußgelder in Höhe von 42 Millionen Euro bestätigt. Auch wenn in diesem Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, wirft das Urteil einmal mehr ein Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke, die es Kartellbeteiligten ermöglicht, sich durch interne Umstrukturierungen dem Bußgeld zu entziehen. Dadurch sind bei zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 70 Millionen Euro gegenstandslos geworden. Diese Lücke hat der Gesetzgeber bisher nicht ausreichend geschlossen. Dass sieben Unternehmen für ihren Verstoß mit Millionenbeträgen zur Rechenschaft gezogen werden, während zwei sich ihrer Haftung entziehen, ist ungerecht und wettbewerbspolitisch untragbar, zumal im EU-Kartellrecht eine solche Lücke nicht besteht."

Die betroffenen Unternehmen hatten sich im Jahr 2006 darauf verständigt, für Energiekostensteigerungen einen entsprechenden Zuschlag auf ihre Preise für Tondachziegel vorzunehmen. Dafür wurden rechtskräftige Bußgelder in Höhe von ca. 60,5 Millionen Euro verhängt. Zum anderen vereinbarten fünf Unternehmen im Jahr 2006 eine Preiserhöhung bei Biberschwanzziegeln. Wegen dieses Vorwurfs wurden rechtskräftige Bußgelder im Gesamtwert von ca. 5,5 Millionen Euro verhängt. (Bundeskartellamt: ra)


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