Bürokratische Hürden im Namen des Datenschutzes


Ratsentwurf zur EU-Datenschutzgrundverordnung: BvD e.V. sieht in dem aktuellen Einigungsergebnis des Rates ein ernsthaftes Problem für die Gewährleistung des Datenschutzes in Europa
Der BvD kritisiert die fehlende Auseinandersetzung im Rat mit einer praktikablen und sinnvollen Datenschutzkontrolle - Nach Ansicht des BvD ist das reine Aufsichtsbehördenmodell im Datenschutz derzeit nicht funktionsfähig

(13.07.15) - Nach Ansicht des BvD stellt der Entwurf des Rates nur eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf, mit denen formal eine einheitliche rechtliche europaweite Regelung geschaffen werden kann. Der Ratsentwurf enthält aber, anders als die Entwürfe von Kommission oder Parlament, kein geeignetes Instrument, mit denen die Regeln sachgerecht umgesetzt, kontrolliert oder gar überwacht werden können.

"Der Ratsentwurf schafft das weltweit einzigartige deutsche Vorreitermodell von einer interessengerechten und sinnvollen betrieblichen Eigenkontrolle ab und baut dafür in allen EU-Staaten nie da gewesene bürokratische Hürden im Namen des Datenschutzes auf. Z.B. müssen nun alle EU-Unternehmen die Aufsichtsbehörden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen oder anderen Vorgängen beteiligen, bedürfen teilweise gar der Genehmigung, obwohl Deutschland seit 1978 bessere Erfahrungen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemacht hat" sagte Marco Biewald, Vorstand des BvD.

Der BvD kritisiert die fehlende Auseinandersetzung im Rat mit einer praktikablen und sinnvollen Datenschutzkontrolle. Nach Ansicht des BvD ist das reine Aufsichtsbehördenmodell im Datenschutz derzeit nicht funktionsfähig. "Deutschland verfügt über nicht ganz 500 Behördenmitarbeiter im Datenschutz, Großbritannien über 400, Schweden gar nur über 40 und Irland über 30 – wie sollen solch ausgestattete Behörden ihren neuen Pflichtaufgaben nachkommen, geschweige denn, die Durchsetzung all dieser Regelungen realisieren? Wie soll eine solche Behördenstruktur in der EU einheitliche Regeln in ganz Europa schaffen? Für all diese Aufgaben gab es in Deutschland bisher den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dessen Funktion der Rat, im Gegensatz zum EU-Parlament, ersatzlos streicht", kritisierte Biewald. "Eine solche Einigung ist keine Einigung, sondern eine vom EU Parlament erkannte aber vom Rat vertane Chance, einen zeitgemäßen praktikablen Datenschutz in Europa aufzubauen". (BvD: ra)

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