14.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Wachsende Zahlungsrückstände bei Verbraucherkrediten und eine problematische Wohlstandslücke könnten die nordamerikanische Wirtschaft in diesem Jahr nachhaltig beeinflussen
Anlässlich der CeBIT äußert sich der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Dr. Oliver Grün, enttäuscht über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung



14.04.15 - eco: WLAN-Gesetzentwurf - weiterhin keine Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes soll für eine Klarstellung der rechtlichen Bedingungen für WLAN-Betreiber sorgen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Er enthält ferner Regelungen, die sich für Hosting Anbieter deutlich negativ auswirken können. eco sieht daher am Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. eco befürwortet grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, für WLAN-Betreiber eine größere Rechtssicherheit schaffen zu wollen, ist aber skeptisch, ob dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf erreicht werden kann. "Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück. Ich bin skeptisch ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN Betreiber führt", so das Fazit von Süme, Vorstand Politik & Recht.

14.04.15 - Bundesregierung verpasst Chance beim Gesetzesentwurf zur Störerhaftung
Anlässlich der CeBIT äußert sich der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Dr. Oliver Grün, enttäuscht über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung. Dies ermöglicht es Hotels und Restaurants, WLAN für ihre Gäste anzubieten. Privatpersonen werden aber vor einen enormen bürokratischen Aufwand gestellt, wenn sie als Betreiber privater WLANs auf Nachfrage die Namen von Mitnutzern nennen können müssen, denen sie ihr Netz zur Verfügung gestellt haben.

14.04.15 - Mindestlohn: Sind auch Vereine betroffen? - Webinar klärt über die neue Rechtslage auf
Anfang dieses Jahres ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Welche Auswirkungen es auf die Vereinsarbeit hat, dazu hält Deutschlands bekannter Vereinsrechtsexperte Prof. Gerhard Geckle am 15. April ein Online-Seminar. In vielen Vereinen herrscht Unsicherheit, ob und wie das Mindestlohngesetz umzusetzen ist. Gilt die Mindestlohngrenze für Trainer, Übungsleiter oder Vereinsspieler? Fallen auch nebenberufliche Tätigkeiten mit ehrenamtlichem Charakter unter das Gesetz? Vor allem Vorstände, die im Personalbereich ihres Vereins tätig sind, sollten sich bald über die praktischen Auswirkungen des MiLoG informieren. Einen guten Einstieg bietet das Webinar "Was bringt das Mindestlohngesetz für unsere Vereine und Verbände?", das der Freiburger Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle am 15. April halten wird.

14.04.15 - Studie prognostiziert wachsende Wohlstandslücke und mehr Zahlungsrückstände bei Verbraucherkrediten
Wachsende Zahlungsrückstände bei Verbraucherkrediten und eine problematische Wohlstandslücke könnten die nordamerikanische Wirtschaft in diesem Jahr nachhaltig beeinflussen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Dezember 2014 von Fico, einem führenden Anbieter von Predictive Analytics und Software für Entscheidungsmanagement, unter 148 Risikomanagern nordamerikanischer Banken durchgeführt wurde. 42 Prozent der Befragten gaben an, dass sie einen Anstieg der Zahlungsausfälle bei Verbraucherkrediten erwarten. Nur etwa jeder zehnte Studienteilnehmer geht hier von einem Rückgang aus (11 Prozent).

14.04.15 - UKBA 2010: Erste Verurteilung mit Unternehmensbezug
Vor etwas mehr als dreieinhalb Jahren trat der UK Bribery Act 2010 in Kraft. Damals als strengstes Antikorruptionsgesetz der Welt betitelt, werfen in Anbetracht der geringen Anzahl bisheriger Verurteilungen unter dem UKBA inzwischen insbesondere viele Praktiker die Frage auf, ob der UKBA noch eine besondere Compliance-Anforderung und ein nennenswertes potenzielles Haftungsrisiko für ihre Unternehmenstätigkeit darstellt. Dieser Frage soll im Folgenden aus Anlass der jüngst ergangenen ersten Verurteilung nach dem UKBA mit Unternehmensbezug nachgegangen werden.


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