Auswirkungen auf die Vereinsarbeit


Mindestlohn: Sind auch Vereine betroffen? - Webinar klärt über die neue Rechtslage auf
Gilt die Mindestlohngrenze für Trainer, Übungsleiter oder Vereinsspieler? Fallen auch nebenberufliche Tätigkeiten mit ehrenamtlichem Charakter unter das Gesetz?

(14.04.15) - Anfang dieses Jahres ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Welche Auswirkungen es auf die Vereinsarbeit hat, dazu hält Deutschlands bekannter Vereinsrechtsexperte Prof. Gerhard Geckle am 15. April ein Online-Seminar. In vielen Vereinen herrscht Unsicherheit, ob und wie das Mindestlohngesetz umzusetzen ist. Gilt die Mindestlohngrenze für Trainer, Übungsleiter oder Vereinsspieler? Fallen auch nebenberufliche Tätigkeiten mit ehrenamtlichem Charakter unter das Gesetz?

Wissen, ob Handlungsbedarf besteht
Vor allem Vorstände, die im Personalbereich ihres Vereins tätig sind, sollten sich bald über die praktischen Auswirkungen des MiLoG informieren. Einen guten Einstieg bietet das Webinar "Was bringt das Mindestlohngesetz für unsere Vereine und Verbände?", das der Freiburger Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle am 15. April halten wird. Ausgehend von Einzelstellungnahmen der Sozialversicherungsträger wird der Experte für Vereinsrecht den aktuellen Sachstand erläutern und aufzeigen, wo akuter Handlungsbedarf besteht. "Vereinsvorstände und Berater müssen schon einige Neuregelungen beachten", betont er. Was seine Zuhörer vor allem interessieren wird, sind die Fälle, in denen die Mindestlohngrenzen nicht eingehalten werden müssen.

Erste Weichen für Vereinsregelung sind gestellt
Prof. Gerhard Geckle hat das neue Mindestlohngesetz von Anfang an kritisch begleitet und versucht, vereinsspezifische Sonderregelungen zu erreichen. "Offenbar ging der Gesetzgeber davon aus, dass die ehrenamtliche Mitarbeit vom Mindestlohngesetz unberührt bleibt", erklärt er. "Tatsache ist, dass bereits die kurze Ausnahmeregelung im MiLoG zahlreiche Probleme nach sich zieht." Daher fand im Februar ein klärendes Gespräch zwischen Vertretern der Spitzenverbände DOSB und DFB und dem Bundesarbeitsministerium statt. Die Ergebnisse wurden kürzlich in einem Schreiben der beiden Sportverbände veröffentlicht. "Es bleibt zu hoffen, dass bald eine bundesweite Gesamtlösung gefunden wird, damit gemeinnützige Vereine die strengen Abrechnungsvorgaben nicht anwenden müssen", betont Prof. Geckle. Eine klare und abgestimmte Verwaltungsanweisung der Sozialversicherungsträger stehe aber noch aus.

Termin und Anmeldung
Das Webinar "Was bringt das Mindestlohngesetz für unsere Vereine und Verbände?" findet Mittwoch, 15.04.2015 um 18:30 Uhr statt. Die Teilnehmer können es via Computer bequem vom Schreibtisch aus verfolgen und Fragen an Prof. Geckle stellen. Das Seminar dauert rund 90 Minuten und ist kostenlos. (Lexware: ra)

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