29.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Textilindustrie: Mehr Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt



29.07.14 - Linke will Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet
Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Antrag für eine rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet stark. Sie fordert darin die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Äußerungen, die sich im Internet an einen eingeschränkten Personenkreis richten, als vertraulich gelten und somit keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen nach sich ziehen dürfen.

29.07.14 - Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten schaffen
Die Deutsche Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, den deutschen Textilmarkt nachhaltiger zu gestalten und insbesondere mehr Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten zu schaffen. Wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter heißt, prüfe das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die "Förderung der Entwicklung eines Fairtrade-Textilsiegels, das die gesamte Lieferkette ‚vom Baumwollfeld bis zum Bügel‘ abdeckt".

29.07.14 - Bundeskartellamt verhängte Bußgelder gegen Wursthersteller
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Zahlreiche Aussagen und Unterlagen belegen laut Aussage des Bundeskartellamtes, dass ein tradiertes "Grundverständnis" existierte, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen zu verständigen. So trafen sich namhafte Wursthersteller schon seit Jahrzehnten regelmäßig im so genannten "Atlantic-Kreis", benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem "Atlantic-Kreis" kam es zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit dem Jahre 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.

29.07.14 - Der Reformvorschlag des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen zu den §§ 30, OWiG
Ende April dieses Jahres hat die Fachgruppe Compliance des Bundesverbands der Unternehmensjuristen (BUJ) gemeinsam mit dem Passauer Strafrechtler Professor Dr. Werner Beulke einen Vorschlag für eine Änderung der §§ 30, 130 OwiG unterbreitet und begründet. Der Gesetzentwurf kann als Alternativvorschlag zu der Initiative des Justizministers von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts verstanden werden. Im nachfolgenden Beitrag erläutern der Leiter der Compliance-Fachgruppe des BUJ, Dr. Klaus Moosmayer, sowie Mitinitiator Professor Dr. Werner Beulke Intention und wesentliche Inhalte des Vorschlags.

29.07.14 - BEO erweitert ATLAS-Paket um ein Modul zum Zolllagerverfahren
BEO hat ihr Angebot zur elektronischen Zollabwicklung um ein Modul erweitert. Mit dem neuen "ATLAS-Zolllager-Normalverfahren" können Anwender Waren aus Drittländern in ein Zolllager überführen und so von deutlichen Kostenvorteilen bei der Importabwicklung profitieren. Die Lösung wurde von der Bundesfinanzdirektion für alle gängigen Zolllagertypen zertifiziert und lässt sich in die IT-Umgebung der übrigen ATLAS-Verfahren integrieren.
Die Nutzung eines Zolllagers bietet zahlreiche Vorteile: Solange Waren dort bevorratet werden, müssen sie nicht verzollt oder versteuert werden. Erst mit der Einführung in den freien Warenverkehr fallen Kosten wie Zölle oder Einfuhrumsatzsteuern (EUSt) an. Im Falle von Transitgütern, die in Deutschland nur zwischengelagert werden, entfällt die Abgabenlast durch die Nutzung eines Zolllagers ganz. Viele Firmen wickeln das Zolllagerverfahren derzeit noch im Papierformat ab.
Dabei lassen sich die Prozesse mit einer elektronischen Lösung deutlich optimieren: "Mit dem neu zertifizierten BEO-Modul erfolgt die Überführung von Waren in ein Zolllager IT-gestützt und lässt sich damit wesentlich schneller bewerkstelligen", so Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. Alle relevanten Dokumente wie die Einzelzollanmeldung, die Sammelerledigung oder die Bestätigung vorzeitiger Anmeldungen können Nutzer über die Eingabemaske zeiteffizient erstellen und versenden. Darüber hinaus lassen sich Nachrichten des Zolls elektronisch weiterverarbeiten. Dazu zählen Verarbeitungsmitteilungen und Abgabenbescheide sowie Bestandsinformationen zum genutzten Zolllager. Die Software kann an alle weiteren Lösungen zur elektronischen Zollabwicklung mit ATLAS angebunden werden.


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