Entwicklung eines Fairtrade-Textilsiegels
Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten schaffen
Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Deutsche Bundesregierung prüft Textil-Siegel
(29.07.14) - Die Deutsche Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, den deutschen Textilmarkt nachhaltiger zu gestalten und insbesondere mehr Transparenz über Produktionsbedingungen und Lieferketten zu schaffen. Wie es in einer Antwort (18/2049) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1740) weiter heißt, prüfe das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die "Förderung der Entwicklung eines Fairtrade-Textilsiegels, das die gesamte Lieferkette ‚vom Baumwollfeld bis zum Bügel‘ abdeckt".
Zudem werde an der Vergleichs- und Bewertungsplattform "Qualitätscheck Nachhaltigkeit" gearbeitet, um für Verbraucher Transparenz über die hinter einem Siegel oder Standardsystem stehenden Anforderungen zu schaffen. "Inwieweit der Qualitätscheck als Bewertungsplattform weiterentwickelt werden kann, wird derzeit umfassend geprüft", heißt es in der Vorlage weiter.
Die Bundesregierung verweist zudem auf die BMZ-Initiative eines "Textil-Bündnisses" bei dem Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen an einem Aktionsplan für mehr Transparenz arbeiten: Geplant seien unter anderem "gemeinsame Einstiegsanforderungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen in den Produktionsländern hinausgehen und die Definition von ‚Best Practices‘". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).