12.02.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Finanzmarkt-Compliance: Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die größten Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel zu hindern
Rechtsanwalt Mario Prudentino legt in einem Vortrag dar, warum das italienische Compliance-Gesetz europaweit das strengste ist und die Tatbestände zur Korruption lediglich zwei von fünfzehn Tatbestandsgruppen ausfüllen



12.02.14 - 600 europäische Unternehmen zur SEPA-Einführung befragt: Mehrheit setzt auf Umstellung in letzter Minute
Mehr Zeit für SEPA: Die neuen Regelungen für den europäischen Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area oder kurz SEPA sind nicht ab dem 1. Februar 2014, sondern ab dem 1. August dieses Jahres verpflichtend. Seit vergangener Woche steht der Beschluss der EU-Kommission fest. Eine aktuelle Umfrage des Software-Herstellers Sage vom 16. Januar dieses Jahres ergab, dass fast die Hälfte der europäischen Unternehmen (52 Prozent) kurz vor dem ursprünglichen Stichtag diesen Termin nicht einmal kannte. 15 Prozent waren im Januar fähig, SEPA-Zahlungen zu bearbeiten. 87 Prozent gaben aber an, bis zum 1. Februar so weit zu sein und setzten damit auf eine Lastminute-Umstellung.

12.02.14 - EU-Verordnungsvorschlag zur Verlängerung der SEPA-Einführungsfrist führe zu unnötigen Verunsicherungen bei den Marktteilnehmern, erklärte die Regierung
Die rechtzeitige Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland auf das europaweite SEPA-System (Single Payments Area) wäre zum 1. Februar dieses Jahres problemlos möglich gewesen. Diese Ansicht vertrat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses, in der es um die Verlängerung der SEPA-Einführungsfrist durch die EU-Kommission um ein halbes Jahr ging. Hintergrund der Maßnahme seien Probleme mit der Umstellung in anderen Ländern gewesen.

12.02.14 - Finanzmarkt-Compliance: Große Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel hindern
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die größten Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel zu hindern. Zudem würden die Aufsichtsbehörden durch die neuen Vorschriften dazu befugt, von diesen Banken die Abtrennung potenziell riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagengeschäft zu verlangen, wenn die betreffenden Tätigkeiten die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Ergänzend zu diesem Vorschlag hat die Kommission flankierende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz bestimmter Transaktionen im Schattenbankwesen verabschiedet. Diese ergänzen die bereits eingeleiteten übergreifenden Reformen zur Stärkung des Finanzsektors in der EU.

12.02.14 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission setzt Untersuchung des Zusammenschlusses von Telefónica Deutschland und E-Plus fort und verweist den Fall nicht an Deutschland
Die Europäische Kommission hat einen Antrag Deutschlands abgelehnt, die geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland (Telefónica) zur Prüfung nach deutschem Wettbewerbsrecht an das Bundeskartellamt zu verweisen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sie selbst aufgrund ihrer Erfahrung mit der Prüfung von Zusammenschlüssen in der Mobilfunkbranche und der Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der EU zu gewährleisten, besser für die Untersuchung dieses Falles geeignet ist. Die Kommission muss bis zum 14. Mai 2014 einen abschließenden Beschluss in der Sache fassen.

12.02.14 - Das italienische Compliance-Gesetz 231/2001: Europas strengstes Compliance-Gesetz
Rechtsanwalt Mario Prudentino legt in einem Vortrag dar, warum das italienische Compliance-Gesetz europaweit das strengste ist und die Tatbestände zur Korruption lediglich zwei von fünfzehn Tatbestandsgruppen ausfüllen. Zudem ist das italienische Compliance-Gesetz anders als die sonst üblichen in Europa aufgebaut. Prudentino zeigt auf, wie stark das italienische Arbeitsrecht in sämtliche Rechtsbereiche hineinstrahlt. Man erkenne dies daran, wie arbeitsrechtlich Haftungsketten generiert werden, arbeitssicherheitsrechtlich die Haftung des Hauptunternehmens für die Arbeitnehmer der Subunternehmen gestaltet ist oder selbst die Tax-Compliance arbeitsrechtlich, ja sogar tarifrechtlich bestimmt wird.


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