Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Bitkom empfiehlt schnelle SEPA-Umsetzung


SEPA-Migration: Für eine kurzfristige Umstellung empfiehlt der Hightech-Verband deshalb spezialisierte Service-Anbieter
Von der Umstellung sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens betroffen, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben



(11.02.14) - Bitkom empfiehlt allen Unternehmen, mit Hochdruck an einer schnellen SEPA-Umsetzung zu arbeiten. "Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Umstellung aufgrund der europäischen Gesetzgebung einen hohen Verwaltungsaufwand. Wer mit der Anpassung seiner IT nicht unverzüglich beginnt, für den könnte auch die Fristverlängerung nicht ausreichen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. In der Vergangenheit hatte der Bitkom bereits darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen die Komplexität der Umstellung unterschätzt haben.

Für eine kurzfristige Umstellung empfiehlt der Hightech-Verband deshalb spezialisierte Service-Anbieter. Sie stellen die benötigte Hard- und Software für die SEPA-Umstellung zur Verfügung und gewährleisten den Zahlungsverkehr. Die Dienstleister wandeln dann die Lastschriften und Überweisungen vom alten System der Unternehmen in die neue SEPA-Welt um. Auch für Unternehmen, die ihre eigene IT bereits auf SEPA umgestellt haben, können solche Dienstleister interessant sein. Rohleder: "Wer ganz sicher gehen will, kann SEPA as a service als Backup-Plan nutzen, um im Falle von Problemen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu garantieren."

Lesen Sie zum Thema "Software-as-a-Service" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) wird zum 1. Februar ein einheitliches Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Europa eingeführt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll SEPA zwar weiterhin am offiziellen Termin starten, in der Praxis würden die bisherigen Überweisungsverfahren aber noch bis zum 1. August funktionieren.

SEPA wird in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz eingeführt. Von der Umstellung sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens betroffen, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben: etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung. Einer Studie von ibi - Research aus dem Jahr 2013 zufolge droht 45 Prozent der Unternehmen mit Problemen nach der SEPA-Einführung innerhalb von zwei Wochen die Zahlungsunfähigkeit. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen