09.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU KI-Verordnung wird einen wesentlich proaktiveren Ansatz zur Regulierung verfolgen als die derzeitigen Vorschläge in den USA und in Großbritannien.
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet.



09.02.24 - Wie die Maschinenidentität eine kritische KI-Rechenschaftslücke im EU-KI-Gesetz schließen kann
Europäische Gesetzgeber setzen mit dem, was eines der bedeutendsten Gesetzgebungen in einer Generation sein könnte, fort. Die EU KI-Verordnung wird einen wesentlich proaktiveren Ansatz zur Regulierung verfolgen als die derzeitigen Vorschläge in den USA und in Großbritannien. Experten haben jedoch eine kritische Schlupflücke in Änderungen an der Gesetzgebung identifiziert, die Bürger und Gesellschaften vor KI-Risiken nicht schützen, sondern stattdessen gefährden könnten. Kurz gesagt, diese Lücke könnte den gesamten Zweck des vorgeschlagenen Gesetzes untergraben und muss geschlossen werden. Dafür müssen die Gesetzgeber Schritte einleiten, um Maschinenidentitäten als Mittel zur Verbesserung der KI-Regulierung, der Rechenschaftspflicht, der Sicherheit und des Vertrauens zu priorisieren, denn die Zeit läuft ab.

09.02.24 - Bundeskartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Coca-Cola übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werden wir nun näher nachgehen."

09.02.24 - Kooperation von Microsoft und OpenAI derzeit kein Fall für Fusionskontrolle
Die Beteiligung von Microsoft an OpenAI und die Kooperation der beiden Unternehmen unterfällt nicht der Fusionskontrolle in Deutschland. OpenAI ist das Unternehmen hinter dem KI-Programm ChatGPT. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben eine mögliche Anmeldepflicht des Engagements von Microsoft bei OpenAI intensiv geprüft. Im Ergebnis unterfallen die bisherigen Investitionen und die Kooperation der beiden Unternehmen allerdings nicht der Fusionskontrolle. Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der Digitalwirtschaft. Hier bestehen einerseits Chancen für Wettbewerbsimpulse aber andererseits auch die Gefahr, dass sich Machtpositionen der großen Internetkonzerne weiter verfestigen. Wir müssen die weitere Marktentwicklung und vor allem die Beteiligung der großen Player an jungen aufstrebenden Unternehmen in diesem Bereich sehr aufmerksam beobachten. Sollte Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI künftig ausbauen, wäre erneut zu prüfen, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht."


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