24.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Databricks unterstützt Finanzinstitute bei der Verlagerung in die Cloud mit Data Governance innerhalb ihrer Data Intelligence Plattform.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden.



24.09.24 - Regulatorisches Datenmanagement und Risikoanalyse mit Data Governance
Databricks unterstützt Finanzinstitute bei der Verlagerung in die Cloud mit Data Governance innerhalb ihrer Data Intelligence Plattform. Insbesondere Lösungen für das Risikomanagement nutzen und prognostizieren Daten über mehrere Hierarchie- und Granularitätsebenen, die auf spezifische Portfolios, Kreditrisiken, Marktrisiken, Kontrahentenrisiken, ALM, Liquiditätsrisiken, regulatorisches Kapital und aufsichtsrechtliche Berichterstattung zugeschnitten sind. Angesichts der verschiedenen Legacy-Technologien, wie SAS, Oracle, SQL Server und Hadoop, ergeben sich bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen häufig Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden besonders deutlich, wenn es darum geht, die Fähigkeit zur Rückverfolgung von Daten zu ihren Quellen, zur Aufrechterhaltung der Genauigkeit und zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Datenverwaltung nachzuweisen.

24.09.24 - Politiker und Aufseher sprechen oft von komplexer Regulierung. Was genau ist damit gemeint?
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023. Das klingt erstmal gut. Aber: Gleichzeitig ist das Regelwerk im Laufe der Jahre extrem komplex geworden. Wie genau? Zu viele nationale und europäische Institutionen befassen sich mit der Regulierung und Beaufsichtigung von Banken. Das führt zu Widersprüchen und immer mehr Inkonsistenzen. Gesetze, Verordnungen und technische Standards werden stetig erweitert. Das Regelwerk ist inzwischen unüberschaubar. Die Vorgaben sind übertrieben detailliert.

24.09.24 - Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Frage entschieden (Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 143/23), ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist. Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte bot auf ihrer Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler an. Sie warb unter anderem mit durchschnittlichen Sternebewertungen ihrer Kunden, ohne Angaben zur Gesamtzahl der Bewertungen, zum Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen und zur Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen zu machen. Die Klägerin hält diese Werbung für unlauter und nimmt die Beklagte auf Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten in Anspruch.


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