Politisch motivierte Desinformation


Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen
Desinformation keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen



Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) "zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten", wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig entfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat sich wiederholt über den Einfluss ausländischer Desinformationen auf den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besorgt gezeigt. Der Kampf dagegen bildet neben dem Krieg in der Ukraine einen der Informationsschwerpunkte der Bundesregierung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat listet beispielhaft Fälle russischer Desinformation auf, während der diplomatische Dienst der Europäischen Union sogar eine Datenbank dazu führt (https://euvsdisinfo.eu/). Auch zum aktuellen israelisch-palästinensischen Konflikt hat die Bundesregierung eine Reihe von Klarstellungen.

Entgegen dieser Schwerpunktsetzung ist Desinformation jedoch keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen aufzufassen. Gezielte Fehlinformationen können auch im Inland produziert oder perpetuiert werden. Propaganda, eine der verschiedenen Formen von Desinformation, kann definiert werden als „staatlich oder politisch motivierte Desinformation, die darauf abzielt, öffentliche Meinungen zu kontrollieren oder zu manipulieren“ (schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Judith Möller zur 56. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 15. Mai 2024, S. 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-pa-kultur-56-sitzung-1001872). A priori kann diese Propaganda nicht nur von ausländischen Autokratien, sondern auch von demokratisch gewählten Regierungen ausgehen, etwa indem sie Falschdarstellungen aus den Medien aufgreifen und wiederholen, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 23.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

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  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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