31.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Kooperation der Automobilindustrie zur Standardisierung der Fertigung von Leitungssätzen, sog. Kabelbäumen.
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.



31.10.23 - Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Kooperation der Automobilindustrie bei Kabelbäumen
Das Bundeskartellamt hat keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Kooperation der Automobilindustrie zur Standardisierung der Fertigung von Leitungssätzen, sog. Kabelbäumen. Die Behörde hat den Beteiligten der bisher unter der Bezeichnung "Innovationsinitiative Leitungssatz" (IILS) im Rahmen des "Forschungscampus Arena2036" geführten Kooperation mitgeteilt, dass es im Rahmen des Aufgreifermessens gegen das Teilprojekt "Standardisierungsinitiative Leitungssatz" und die in diesem Zusammenhang geplante DIN-Norm keine kartellrechtlichen Bedenken erhebt. Auch die anderen Teile des Projektes wird es im Rahmen seines Ermessens derzeit nicht aufgreifen. Bei der Initiative handelt es sich um eine Kooperation verschiedener Unternehmen aus allen Wertschöpfungsstufen der Automobilindustrie, in deren Rahmen Möglichkeiten zur Automatisierung der Fertigung von Kabelbäumen untersucht werden.

31.10.23 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt. Insbesondere stehe die Analyse von Meldungen mit Bezug zu sonstigen Straftaten dem Kernauftrag der Zentralstelle entgegen, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf. Weiter schreibt sie: "Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingegangenen Meldungen hat sich seit der Neueinrichtung der Zentralstelle im Jahr 2017 um ein Vielfaches gesteigert. Unter diesen Herausforderungen kann die Zentralstelle ihrem gesetzlichen Auftrag nur gerecht werden, indem sie ihre Prozesse konsequent auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausrichtet und entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert ausgestaltet.

31.10.23 - Nationale Datenstrategie der Bundesregierung – Weiterentwicklung Fortschritt durch Datennutzung
Die Bundesregierung will erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. Damit diese in größerem Umfang und besserer Qualität zur Verfügung stehen, hat sie die Nationale Datenstrategie vorgelegt, die den Weg zur einer "effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung" bereiten soll. Viele Daten blieben bislang ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, auffindbar, interoperabel oder aufgrund fehlender Lizenzbestimmungen nicht nachnutzbar, heißt es in dem 17-seitigen Dokument. Dabei seien Daten zentral für die digitale und ökologische Transformation. Verbessert werden sollen insbesondere die "Innovations-, Transformations- und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Gesellschaft", schreibt die Bundesregierung. Dies bedeute auch, Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung zu steigern. Das Vertrauen in Bezug auf die Nutzung von Daten müsse weiter gestärkt werden. Ziel müsse es sein, dass Bürgerinnen und Bürger "einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen", schreibt die Bundesregierung weiter.


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