Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
Es seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung (20/7300) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Ausnahmesituation habe sowohl die Tätigkeit weiter Teile der Wirtschaft als auch des Bundeskartellamts vor Herausforderungen gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Dennoch habe sich die deutsche Wirtschaft im Berichtszeitraum als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen, auch wenn gegen Ende eine technische Rezession (ein preis-, saison- und kalenderbereinigter Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im vierten Quartal 2022 sowie im ersten Quartal 2023) zu verzeichnen gewesen sei.
Das Bundeskartellamt habe in den erschwerten Bedingungen durch die aufeinanderfolgenden Krisenlagen "ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit" bewiesen. So seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen.
In der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums habe aufgrund auffälliger Preisentwicklungen die Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten im Fokus gestanden. Zum viel diskutierten "Tankrabatt" im Sommer 2022 kommt das Bundeskartellamt laut Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Steuersenkung überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Gleichzeitig komme der Tätigkeitsbericht zu dem Schluss, dass dieses Ergebnis keine Aussage darüber zulasse, wie stark der Wettbewerbsdruck im Mineralölsektor sei und ob man auf den betreffenden Märkten von effektivem Wettbewerb ausgehen könne, heißt es in der Unterrichtung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 30.10.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.