25.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ab sofort müssen terroristische Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden.
Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.



25.08.22 - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte als Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling (bis Mitte 2010) und Prokurist des Bankhauses W. die von der Bank in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte. Diese zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe an das Bankhaus W. zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet wurde.

25.08.22 - Beratung wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2006 auf rund 5,1 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass im Jahr 2020 die meisten Beratungsanfragen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (2.631) und aufgrund der ethnischen Herkunft (2.101) gestellt wurden.

25.08.22 - Neue Regeln: Terroristische Inhalte im Netz müssen innerhalb von einer Stunde gelöscht werden
Ab sofort müssen terroristische Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden. Die entsprechende EU-Verordnung trat vor einem Jahr in Kraft, seit dem 7.6.2022 gilt sie. Dem zuständigen Kommissionsvizepräsidenten Margaritis Schinas zufolge haben die Bilder von den Anschlägen in Paris, Halle oder Christchurch eindringlich daran erinnert, dass Terrorismusbekämpfung sowohl online als auch offline stattfinden muss. Das sofortige Löschen terroristischer Inhalte sei von entscheidender Bedeutung, damit Terroristen das Netz nicht zur Verherrlichung ihrer Verbrechen nutzen können. Dank der neuen Vorschriften werden Opfer und ihre Familien geschützt, die Gefahr laufen, online erneut mit diesen Verbrechen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig stärken die neuen Vorschriften aber auch die Rechenschaftspflicht und die Transparenz bei Maßnahmen zur Entfernung terroristischer Inhalte im Internet.


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