Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle
Beratung wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2021
Das Budget der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2006 auf rund 5,1 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Das geht aus einer Antwort (20/1995) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1690) der AfD-Fraktion hervor.
Darin heißt es weiter, dass im Jahr 2020 die meisten Beratungsanfragen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (2.631) und aufgrund der ethnischen Herkunft (2.101) gestellt wurden.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Kleinen Anfrage "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" auf Bundestagsdrucksache 19/27486 wurde unter anderem erfragt, wie hoch die jährlichen Gesamtausgaben zur Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2006 bis 2020 gewesen sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2021 ergänzt werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 25.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).