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Online-Inhalte von Terroristen


Neue Regeln: Terroristische Inhalte im Netz müssen innerhalb von einer Stunde gelöscht werden
Die Vorschriften enthalten strenge Schutzklauseln, um die uneingeschränkte Wahrung von Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Information zu gewährleisten



Ab sofort müssen terroristische Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden. Die entsprechende EU-Verordnung trat vor einem Jahr in Kraft, seit dem 7.6.2022 gilt sie. Dem zuständigen Kommissionsvizepräsidenten Margaritis Schinas zufolge haben die Bilder von den Anschlägen in Paris, Halle oder Christchurch eindringlich daran erinnert, dass Terrorismusbekämpfung sowohl online als auch offline stattfinden muss. Das sofortige Löschen terroristischer Inhalte sei von entscheidender Bedeutung, damit Terroristen das Netz nicht zur Verherrlichung ihrer Verbrechen nutzen können.

Dank der neuen Vorschriften werden Opfer und ihre Familien geschützt, die Gefahr laufen, online erneut mit diesen Verbrechen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig stärken die neuen Vorschriften aber auch die Rechenschaftspflicht und die Transparenz bei Maßnahmen zur Entfernung terroristischer Inhalte im Internet. Sie sehen zudem eine Reihe von strengen Sicherheitsvorkehrungen gegen die irrtümliche Löschung rechtmäßiger Online-Inhalte vor.

Hauptelemente der neuen Vorschriften

Folgendes gilt jetzt:
>> Ein-Stunden-Regel: Online-Plattformen werden verpflichtet, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen, wenn sie eine entsprechende Anordnung einer nationalen Behörde zur Entfernung erhalten.
>> Die Plattformen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie mit terroristischen Inhalten konfrontiert werden.
>> Entfernungsanordnungen müssen Begründungen dafür enthalten, warum Material als terroristische Inhalte angesehen wird. Dazu gehört auch eine detaillierte Information darüber, wie die Entfernungsanordnung angefochten werden kann.
>> Die Vorschriften enthalten strenge Schutzklauseln, um die uneingeschränkte Wahrung von Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Information zu gewährleisten. So ist beispielsweise Material, das zu Bildungs-, journalistischen, künstlerischen oder Forschungszwecken verbreitet wird, ausgenommen.
>> Die Mitgliedstaaten können Verstöße sanktionieren und über die Höhe der Sanktionen entscheiden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Verstoßes stehen muss.
>> Die neuen Vorschriften verpflichten die Online-Plattformen zur Transparenz und die nationalen Behörden zur jährlichen Berichterstattung über die Menge der entfernten terroristischen Inhalte, die Ergebnisse von Beschwerden und Einsprüchen sowie die Anzahl und Art der gegen Online-Plattformen verhängten Sanktionen.

Hintergrund
Die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität gehört zu den Prioritäten der Kommission unter Präsidentin von der Leyen. Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vorgestellt. Darin verpflichtet sie sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die EU den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die Agenda für die Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Abwehrfähigkeit gegen Angriffe zu stärken.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 25.08.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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