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Online-Inhalte von Terroristen


Neue Regeln: Terroristische Inhalte im Netz müssen innerhalb von einer Stunde gelöscht werden
Die Vorschriften enthalten strenge Schutzklauseln, um die uneingeschränkte Wahrung von Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Information zu gewährleisten



Ab sofort müssen terroristische Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden. Die entsprechende EU-Verordnung trat vor einem Jahr in Kraft, seit dem 7.6.2022 gilt sie. Dem zuständigen Kommissionsvizepräsidenten Margaritis Schinas zufolge haben die Bilder von den Anschlägen in Paris, Halle oder Christchurch eindringlich daran erinnert, dass Terrorismusbekämpfung sowohl online als auch offline stattfinden muss. Das sofortige Löschen terroristischer Inhalte sei von entscheidender Bedeutung, damit Terroristen das Netz nicht zur Verherrlichung ihrer Verbrechen nutzen können.

Dank der neuen Vorschriften werden Opfer und ihre Familien geschützt, die Gefahr laufen, online erneut mit diesen Verbrechen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig stärken die neuen Vorschriften aber auch die Rechenschaftspflicht und die Transparenz bei Maßnahmen zur Entfernung terroristischer Inhalte im Internet. Sie sehen zudem eine Reihe von strengen Sicherheitsvorkehrungen gegen die irrtümliche Löschung rechtmäßiger Online-Inhalte vor.

Hauptelemente der neuen Vorschriften

Folgendes gilt jetzt:
>> Ein-Stunden-Regel: Online-Plattformen werden verpflichtet, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen, wenn sie eine entsprechende Anordnung einer nationalen Behörde zur Entfernung erhalten.
>> Die Plattformen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie mit terroristischen Inhalten konfrontiert werden.
>> Entfernungsanordnungen müssen Begründungen dafür enthalten, warum Material als terroristische Inhalte angesehen wird. Dazu gehört auch eine detaillierte Information darüber, wie die Entfernungsanordnung angefochten werden kann.
>> Die Vorschriften enthalten strenge Schutzklauseln, um die uneingeschränkte Wahrung von Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Information zu gewährleisten. So ist beispielsweise Material, das zu Bildungs-, journalistischen, künstlerischen oder Forschungszwecken verbreitet wird, ausgenommen.
>> Die Mitgliedstaaten können Verstöße sanktionieren und über die Höhe der Sanktionen entscheiden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Verstoßes stehen muss.
>> Die neuen Vorschriften verpflichten die Online-Plattformen zur Transparenz und die nationalen Behörden zur jährlichen Berichterstattung über die Menge der entfernten terroristischen Inhalte, die Ergebnisse von Beschwerden und Einsprüchen sowie die Anzahl und Art der gegen Online-Plattformen verhängten Sanktionen.

Hintergrund
Die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität gehört zu den Prioritäten der Kommission unter Präsidentin von der Leyen. Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vorgestellt. Darin verpflichtet sie sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die EU den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die Agenda für die Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Abwehrfähigkeit gegen Angriffe zu stärken.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 25.08.22


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