04.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der von der EU-Kommission angestoßene REACH-Prozess zum Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) befindet sich laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion noch in einem frühen Stadium.
Seit dem 1. August 2022 gilt in Deutschland das neue Nachweisgesetz. Darin ist unter anderem geregelt, dass Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter in Papierform vorliegen müssen.



04.11.22 - Nur jedes zweite Unternehmen hat einen Notfallplan für Cyberattacken
Hacker, die sich auf den Unternehmensservern herumtreiben, der Abfluss von wichtigen Geschäftsdaten oder Ransomware, die Festplatten verschlüsselt und die IT-Nutzung unmöglich macht: Auf solche Cyberattacken sind viele Unternehmen in Deutschland immer noch unzureichend vorbereitet. Nur gut jedes Zweite (54 Prozent) verfügt über einen Notfallplan mit schriftlich geregelten Abläufen und Ad-hoc-Maßnahmen für den Fall von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.066 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden. "Bei der Abwehr eines Cyberangriffs ist Zeit eine ganz entscheidende Komponente. Alle Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen und einen klar geregelten Notfallplan aufstellen, um im Fall der Fälle nicht wertvolle Zeit zu verschwenden", sagt Simran Mann, Referentin Sicherheitspolitik beim Bitkom.

04.11.22 - Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter in Papierform: Rückschritt für Digitalisierung im Personalwesen
Seit dem 1. August 2022 gilt in Deutschland das neue Nachweisgesetz. Darin ist unter anderem geregelt, dass Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter in Papierform vorliegen müssen. Dabei geht es unter anderem um Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, die Dauer einer eventuellen Probezeit, vereinbarte Arbeitszeit sowie (bei Schichtarbeit) Informationen zum Schichtsystem und weitere Pflichtangaben. Diese Information kann in eine Vertragsform eingebettet werden, dann muss jedoch auch der Vertrag auf Papier vorliegen. Werden die Mitarbeiterinformationen gesondert abgefasst, kann der eigentliche Arbeitsvertrag zwar auch digital ausgefertigt werden, ein rein digitaler Prozess wäre jedoch zielführender, findet Ingolf Rauh, Head of Product and Innovation Management bei Swisscom Trust Services.

04.11.22 - REACH-Compliance: Es geht jedoch um mindestens 4.700 chemische Verbindungen
Der von der EU-Kommission angestoßene REACH-Prozess zum Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) befindet sich laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion noch in einem frühen Stadium. Ein Dossier zur Beschränkung der PFAS, "mit Ausnahme solcher Verbindungen, die gesellschaftlich notwendig sind beziehungsweise deren Risiko durch andere Gemeinschaftsvorschriften angemessen beherrscht wird", sei derzeit noch in Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Bis 13. Januar 2023 sollten die daran beteiligten Fachbehörden Deutschlands, Schwedens, Dänemarks und Norwegens das Beschränkungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen.


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