21.01.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Auf dem Weg zur Digitalisierung von Akten müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben, Branchenanforderungen sowie Vorschriften für spezielle Akten oder Steuerunterlagen berücksichtigen
Stresstests für Finanzinstitute müssen nach Ansicht der Bundesregierung die aktuellen Risiken umfassen



21.01.20 - Compliance: GeBüV als Härtetest für die rechtskonforme Aufbewahrung digitaler Dokumente und Akten
Auf dem Weg zur Digitalisierung von Akten müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben, Branchenanforderungen sowie Vorschriften für spezielle Akten oder Steuerunterlagen berücksichtigen. Das macht ihnen die Wahl einer geeigneten IT-Lösung nicht unbedingt leichter. Eine Orientierungshilfe bieten hier Zertifizierungen die den Nachweis für die Konformität der Archivierungsmaßnahmen mit gesetzlichen Vorschriften wie der GoBD oder der Schweizer GeBüV erbringen. In Zusammenarbeit mit Daniel Spichty, Partner beim Schweizer Kompetenzzentrum Records Management, gibt DMS-Spezialist Kendox einen Überblick über den Status Quo, die Anforderungen sowie Herausforderungen und fasst zusammen, worauf Unternehmen zukünftig bei der digitalen Archivierung achten müssen und warum die GeBüV als Benchmark für Compliance-Anforderungen gilt.

21.01.20 - Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung
Wenn Anbieter von in Websites eingebundenen Dritt-Diensten die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen, muss hierfür vom Websitebetreiber eine explizite Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, fordert daher Website-Betreiber auf, ihre Websites umgehend auf entsprechende Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen zu überprüfen.

21.01.20 - Kritik des Europäischen Rechnungshofs an EU-weiten Bankenstresstests
Stresstests für Finanzinstitute müssen nach Ansicht der Bundesregierung die aktuellen Risiken umfassen. Diese Risiken müssten nicht die gleichen sein wie bei der letzten Finanzkrise, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die sich danach erkundigt hatte, warum der Schweregrad eines Stresstests der Europäischen Bankenaufsicht nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs für eine Reihe von Mitgliedstaaten deutlich geringer gewesen sei als während der Finanzkrise. Anhaltspunkte dafür, dass von einzelnen Mitgliedstaaten zu starker Einfluss auf die Ausgestaltung des Stresstestszenarios genommen werde, habe man nicht.


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