FDP gegen Share Deals-Missbrauch


Die FDP-Fraktion fordert, dass eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann entstehen soll, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend aus dem Eigentum an Grundstücken besteht
Interner Umstrukturierungen von Gesellschaftsanteilen sollen nach Ansicht der FDP von der Grunderwerbsteuer befreit sein




Den Gestaltungsmissbrauch durch sogenannte Share Deals will die FDP-Fraktion verhindern. In einem Antrag (19/15053) wirft sie der Deutschen Bundesregierung vor, mit ihrem Regierungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes keine effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals erreichen zu können.

In dem Antrag der FDP-Fraktion heißt es, gerade die Gestaltungen, bei denen Grundstücke gezielt in Gesellschaften übertragen werden, um sie unter Einsatz eines sogenannten RETT-Blockers steuerfrei verkehrsfähig zu machen, würden mit dem Entwurf der Regierung weiterhin möglich bleiben. Statt einer Minderheitsbeteiligung von fünf Prozent werde für solche Gestaltungen künftig eine von zehn Prozent gewählt werden, um den vorgaben der Regierung zu entsprechen. Zudem werde der Mehrheitsgesellschafter diese Minderheitsbeteiligung künftig nicht bereits nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren erwerben.

Der Regierungsentwurf verfehle das eigentliche Ziel der Neuregelung, unterwerfe aber zugleich eine Vielzahl von alltäglichen wirtschaftlichen Vorgängen einer Grunderwerbsteuerpflicht, ohne dass ein missbräuchliches Verhalten eines Beteiligten erkennbar wäre. Genannt werden von der FDP-Fraktion etwa der Handel von Aktien an der Börse, konzerninterne Umstrukturierungen oder die Platzierung von Anteilen eines Immobilienfonds an eine Vielzahl von Kleinanlegern.

Die FDP-Fraktion fordert, dass eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann entstehen soll, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend (mindestens 50 Prozent) aus dem Eigentum an Grundstücken besteht. Grunderwerbsteuer solle anfallen, sobald ein Erwerber mindestens eine Beteiligung von 50 Prozent plus einem Gesellschaftsanteil an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwerbe. Interner Umstrukturierungen von Gesellschaftsanteilen sollen nach Ansicht der FDP von der Grunderwerbsteuer befreit sein. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.11.19
Newsletterlauf: 20.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen