09.11.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Wettbewerbssituation auf dem Markt für Ticketverkäufe ist Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Firmen investieren viel Aufwand und Zeit dafür, ihre Daten zu pflegen und zu sichern. Dennoch sind 42 Prozent der Datenbestände bei den meisten Unternehmen entweder verstaubt oder uralt



09.11.18 - Studie: Nahezu die Hälfte aller Firmendaten ist verstaubt und uralt
Firmen investieren viel Aufwand und Zeit dafür, ihre Daten zu pflegen und zu sichern. Dennoch sind 42 Prozent der Datenbestände bei den meisten Unternehmen entweder verstaubt (Datei wurde in drei Jahren kein einziges Mal modifiziert) oder uralt (Datei wurden in sieben Jahren kein einziges Mal verändert). Das zeigen Analysten von Veritas Technologies. Die Menge der Daten wächst jährlich um 49 Prozent. Gleichzeitig nimmt die Dateigröße pro Jahr um durchschnittlich 23 Prozent zu. Zusätzlich zu dieser Datenflut müssen Firmen die verschärften Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen. Sie räumt Verbrauchern unter anderem das Privileg ein, ihre personenbezogenen Daten bei Firmen komplett löschen zu lassen oder von Unternehmen eine genaue Aufstellung dieser Daten zu verlangen. Unternehmen sollten dann in der Lage sein, auch die verstaubten und uralten Daten zu durchleuchten und zu kategorisieren, um darin personenbezogene Daten aufzuspüren.

09.11.18 - Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab
Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 2018 VIII R 32/16 gilt dies unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der anfallenden Veräußerungskosten. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85). Im Streitfall hatte der Kläger in den Jahren 2009 und 2010 Aktien zum Preis von 5.759,78 € erworben und diese im Jahr 2013 zu einem Gesamtverkaufspreis von 14 € an eine Sparkasse wieder veräußert, die Transaktionskosten in dieser Höhe einbehielt. In seiner Einkommensteuererklärung 2013 machte der Kläger den Verlust in Höhe von 5.759,78 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend und stellte u.a. den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts gemäß § 32d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

09.11.18 - EU-Kommission plant eine EU-weit einheitliche Etablierung eines streckenabhängigen Mautsystems und spricht sich für ein Ende zeitabhängiger Mautsysteme aus
Nach Angaben der Deutschen Bundesregierung ist die Infrastrukturabgabe ist EU-rechtskonform und nicht diskriminierend. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die EU-Rechtskonformität habe die Europäische Kommission mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens bestätigt, heißt es in der Antwort. Darin schreibt die Regierung weiter: "Die Vergabeverfahren zur Infrastrukturabgabe sollen in diesem Jahr abgeschlossen und mit der Erhebung der zeitabhängigen Infrastrukturabgabe in dieser Legislaturperiode begonnen werden."

09.11.18 - Wettbewerb auf dem Markt für Ticketverkäufe
Die Wettbewerbssituation auf dem Markt für Ticketverkäufe ist Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin bekräftigt die Bundesregierung die marktbeherrschende Stellung des Unternehmen CTS Eventim auf dem bundesweiten Markt für Ticketsystemdienstleistungen - also bei den Diensten für Veranstalter, mit deren Hilfe diese Tickets vertreiben können. Ob CTS Eventim auch beim weiterführenden Verkauf von Tickets an Endkunden den Markt dominiert, habe das Bundeskartellamt nicht entschieden. Zur Bewertung, ob die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, um Wettbewerb in der Branche sicherzustellen, verweist die Bundesregierung auf neu eingeführte Kriterien, die nun erstmals angewendet würden. "Insofern erscheint es verfrüht, bereits jetzt eine Bewertung vorzunehmen, ob die neuen Kriterien es ermöglichen, effektiv gegen wettbewerbsbeschränkendes Verhalten einer digitalen Plattform einzuschreiten."


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