Sondervereinbarungen kritisch gesehen


Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern: Nach Angaben des BVA hätten bundesunmittelbare Krankenkassen insgesamt 562 Vereinbarungen mit Kliniken geschlossen
Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen



Sondervereinbarungen zur Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern werden von der Deutschen Bundesregierung kritisch gesehen. Das Bundesgesundheitsministerium sei 2016 vom Bundesversicherungsamt (BVA) darüber informiert worden, dass eine Krankenkasse Vereinbarungen mit Kliniken über pauschale Abschläge abgeschlossen habe, heißt es in der Antwort (19/4250) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3983) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die detaillierte Prüfung von Klinikabrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Das Ministerium prüfe derzeit, welche Initiativen erforderlich seien, um das Verfahren zur Überprüfung von Krankenhausabrechnungen einheitlicher und effektiver zu gestalten.

Nach Angaben des BVA hätten bundesunmittelbare Krankenkassen insgesamt 562 Vereinbarungen mit Kliniken geschlossen, wobei 47 bereits beendet worden seien. Die Rechnungskürzungen hätten im Zeitraum 2013 bis 2016 ein Volumen von rund 62,3 Millionen Euro erreicht.

Bislang seien bei sechs Krankenkassen solche Vereinbarungen mit Kliniken ermittelt worden. Hiervon hätten zwei Kassen ihre Vereinbarungen zwischenzeitlich gekündigt. Bei den anderen vier Kassen wurden den Angaben zufolge aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Nach Informationen des BVA sähen die Vereinbarungen pauschale Rechnungskürzungen zwischen einem und 50 Prozent vor. Es gebe Beispiele für gestaffelte Kürzungen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 08.11.18


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