Bankenrettung kostete 30 Milliarden
Die Finanzmarktkrise in Deutschland hat umfangreiche Rettungsmaßnahmen für Banken nötig gemacht
Bilanz der Bankenrettung in Deutschland
Die Rettung privater Banken in Deutschland in der Finanzkrise hat rund 30 Milliarden Euro gekostet. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/4243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (19/3458) mitteilt, belief sich der nicht gedeckte Fehlbetrag der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die die Banken unterstützt hatte, am Ende des vergangenen Jahres auf 21 Milliarden Euro. Hinzugerechnet werden muss nach Angaben der Regierung der Fehlbetrag aus den Stützungsmaßnahmen für die Deutsche Industriebank (IKB) in Höhe von 9,3 Milliarden Euro. Das endgültige Ergebnis könne erst nach Beendigung aller Stabilisierungsmaßnahmen festgestellt werden. Die Maßnahmen zugunsten der Commerzbank, der Hypo Real Estate Holding und der früheren WestLB seien noch nicht beendet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Finanzmarktkrise in Deutschland hat umfangreiche Rettungsmaßnahmen für Banken nötig gemacht. Neben den stark betroffenen öffentlichen Landesbanken mussten auch viele private Institute gestützt werden, zunächst ad hoc wie die IKB (Deutsche Industriebank), ab Oktober 2008 dann über den Finanzmarktstabilisierungsfonds, der über einen Handlungsrahmen von insgesamt 480 Mrd. Euro verfügte und die Rettungsmaßnahmen institutionalisierte.
Einige der Rettungsmaßnahmen sind inzwischen zurückgeführt worden, wie z. B. die staatlichen Garantien. Manche der Kapitalmaßnahmen oder die Bad Banks bestehen aber bis heute weiter. Wie viel öffentliche und private Geldgeber die Stützungsmaßnahmen gekostet haben, ist bis heute nicht klar beziffert. Bei einigen der geretteten Institute kann man mit den heute öffentlich verfügbaren Informationen eine mehr oder weniger genaue Zahl nennen, bei anderen kann es sich auch aufgrund der noch ausstehenden Maßnahmen nur um eine Zwischenbilanz handeln.
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 08.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).