16.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bundesregierung verspricht sich mehr Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobilienkrediten
Zwei Drittel der Deutschen bevorzugen einen nationalen Anbieter, wenn es um Datensicherheit geht



16.03.16 - Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie; Bei bestimmten älteren Immobiliendarlehen, für die eine unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit besteht, soll diese nun drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet werden
Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922), von dem sich diese mehr Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobilienkrediten verspricht, hat der Rechtsausschuss bereits zum zweiten Mal Sachverständige angehört. Grund ist ein Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Januar in die laufenden Ausschussberatungen über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingebracht haben. Ihm zufolge soll zum einen festgeschrieben werden, dass bei bestimmten älteren Immobiliendarlehen, für die derzeit aufgrund eines Gerichtsurteils eine unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit besteht, diese drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet werden soll.

16.03.16 - Bei der Einführung der intelligenten Messstellen herrscht vor allem wegen Datenerhebung und -sicherheit Skepsis in der Bevölkerung
Laut der Deloitte-Studie "Smart Grid 2016 – Die Digitalisierung der Energiewende" bevorzugen 66 Prozent der Deutschen einen nationalen Anbieter, wenn es um Datensicherheit geht. Mehr als zwei Drittel der Haushaltskunden beziehen ihren Strom bei einem örtlichen Versorger. Aber gerade die kleinen Anbieter und Stadtwerke sehen noch große Probleme bei der verpflichtenden Einführung von Smart Metering nach dem neuen Messstellenbetriebsgesetz. Auch Verbraucher stehen der Datenerhebung und -übermittlung häufig skeptisch gegenüber.

16.03.16 - Auslegung eines Vergleichs zeigt Abwegigkeit von Ansprüchen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.03.2015 (12 Sa 64/15) einen Vergleichstext auslegen müssen. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, zeigt diese Entscheidung, welche abwegigen Ansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden können. "Der Vergleichstext bietet überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber in diesem Fall sozusagen doppelt habe zahlen wollen. Die Entscheidung zeigt aber auch, dass zur Sicherheit, insbesondere bei Freistellungen, regelmäßig der Hinweis auf die Anrechnung von Zwischenverdienst erfolgen sollte. Damit lassen sich solch "mutwillige Auslegungen" wie hier vermeiden", rät Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug.

16.03.16 - Betriebliche Betrugsaufhellung und Big Data
Betrugsdetektion ist ein gleichermaßen wichtiges und schwieriges Aufgabenfeld der internen Revision. Zu fehlenden eindeutigen Signalen gesellen sich häufig begrenzte Handlungsspielräume für wirksame Untersuchungen. Die kontinuierliche Analyse betrieblicher Massendaten mittels statistischer Algorithmen eröffnet vermeintlich einen Ausweg aus diesem Spannungsfeld. Doch wo führt er hin? Decken sich praktische Prüfungserfahrungen mit den Erwartungen, welche, geschürt durch zahlreiche Veröffentlichungen, an betriebliche Revisionsstellen herangetragen werden? Die nachfolgenden Ausführungen blicken in diesem Zusammenhang auf mögliche Risiken der technisch determinierten Inspiration und alternative Denkansätze.


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