16.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Material Compliance, das heißt die Einhaltung von material- und umweltrelevanten Regelwerken, erfordert Fachwissen und Methodenkompetenz
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage



16.02.16 - Drei von vier Unternehmen von internen Sicherheitsvorfällen betroffen
Eine Kaspersky-Studie zeigt: Etwa drei Viertel (73 Prozent) der befragten Unternehmen waren im Untersuchungszeitraum von einem internen Cybersicherheitsvorfall betroffen. Gehen vertrauliche Daten verloren, sind in 42 Prozent der Fälle Mitarbeiter dafür verantwortlich. Der durchschnittliche Schaden für kleine und mittelständische Unternehmen beträgt bis zu 80.000 US-Dollar. Die Studie offenbart daneben, dass 21 Prozent der Unternehmen, die von einem internen Sicherheitsvorfall betroffen waren, auch den Verlust wertvoller Daten zu beklagen hatten – mit negativen Folgen für das eigene Unternehmen.

16.02.16 - Lehrgang zum Material Compliance Beauftragten (TÜV): Experte für die Umsetzung von REACh, RoHS & Co. werden
Material Compliance, das heißt die Einhaltung von material- und umweltrelevanten Regelwerken, erfordert Fachwissen und Methodenkompetenz. Gemeinsam mit der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH hat die tec4U-Solutions GmbH einen Zertifikatslehrgang zum TÜV-geprüften Material Compliance Beauftragten konzipiert. Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse, um die Funktion eines/einer Material Compliance Beauftragten ausüben zu können und schließt mit einem TÜV-Zertifikat als Nachweis der erworbenen Qualifikation ab.

16.02.16 - Fraud-Bekämpfung: Neue Strategien gegen Cyber-Angriffe und Korruption
Anfang März 2016 kommen die deutschsprachigen Experten der Fraud-Bekämpfung in Düsseldorf zusammen. Dann lädt das DIIR - Deutsche Institut für Interne Revision e.V. am 10. und 11. März zu seiner mittlerweile 7. Anti-Fraud-Management-Tagung ein. Experten für die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie für Interne Revision und Compliance aus Wissenschaft, Unternehmen und Behörden vermitteln ihr Wissen in drei Grundsatzreferaten, drei Workshops und 15 Fachsitzungen. Dabei steht die Tagung unter dem Motto "Awareness and Solutions: Fraud vermeiden, erkennen und bekämpfen".

16.02.16 - Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags - Dauerhafte Nachtarbeit
Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30 Prozent. Der Kläger ist bei der Beklagten als Lkw-Fahrer im Paketlinientransportdienst tätig. Die Arbeitszeit beginnt in der Regel um 20.00 Uhr und endet unter Einschluss von Pausenzeiten um 6.00 Uhr.


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