12.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


ISO 19600 – Neuer internationaler Standard zur Zertifizierung von CMS
Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 Mio. Euro gegen Tempur Deutschland



12.11.15 - Bundeskartellamt schließt Matratzenfall mit weiterem Bußgeld ab
Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 Mio. Euro gegen die Tempur Deutschland GmbH, Steinhagen, wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Andras Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Von August 2005 bis Juli 2011 hatten Verantwortliche von Tempur mit ihren Händlern Vereinbarungen darüber getroffen, dass verschiedene Matratzen sowohl im Online-Handel als auch im stationären Handel grundsätzlich nur zu den von Tempur vorgegebenen Preisempfehlungen angeboten werden. Hersteller dürfen Händlern Preisempfehlungen geben, diese müssen aber unverbindlich sein.

12.11.15 - Überhöhte Wasserpreise - Wuppertaler Stadtwerke müssen 15 Mio. Euro erstatten
Wegen überhöhter Wasserpreise hat das Bundeskartellamt mit den Wuppertaler Stadtwerken, der WSW Energie und Wasser AG, einen Vergleich über die Rückerstattung von 15 Mio. Euro zugunsten der Wuppertaler Wasserkunden geschlossen. Die Wasserpreise der WSW lagen im Zeitraum von 2009 bis einschließlich April 2013 weit oberhalb der Preise, die in vergleichbaren Versorgungsgebieten erhoben wurden.

12.11.15 - Aufklärung vor Aussage: Ein Plädoyer für mehr Schutz des Arbeitnehmers vor (ungewollter) Selbstbezichtigung im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen
Bei internen Untersuchungen kommt es regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer und deren Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Hieran schließt sich die Frage an, ob und wie ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und dessen Rechtsanwälte anlässlich einer Befragung aufzuklären ist. Der Aufsatz versteht sich, auch aus rechtsvergleichender Sicht, als Plädoyer für eine Pflicht zur Aufklärung.

12.11.15 - ICC Toolkit zur wettbewerbsrechtlichen Compliance, Teil 1
Der aus zwei Teilen bestehende Beitrag stellt die zuletzt veröffentlichten kartellrechtlichen Leitfäden der ICC vor. Ausgehend davon gehen die Autoren auf einige Kernfragen des kartellrechtlichen Risikomanagements sowie auf die gesetzlichen Vorgaben des geltenden Rechts zur Ausgestaltung innerbetrieblicher (wettbewerbsrechtlicher) Compliance-Systeme ein. Im zweiten Teil des Beitrags, der in der nächsten Ausgabe der ZRFC (Heft 6) erscheinen wird, werden zudem Entwicklungen aus der aktuellen Diskussion zu der Frage umrissen, ob möglicherweise Wettbewerbsbehörden, -gerichte und der Gesetzgeber weitere Anreize für kartellrechtliche Compliance geben könnten.

12.11.15 - ISO 19600: Der neue Standard zur Zertifizierung von Compliance-Management-Systemen
Kaum ein anderes Thema hat die Wirtschaft in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie Compliance. Noch unbekannt vor wenigen Jahren, hat sich über eine Gereiztheit zum Thema, über ein Wegschauen eine völlig neue Diskussion und Entwicklung ergeben. Auch scheinen die Diskussionen um den Umfang und die Definition zu Compliance noch nicht abgeschlossen, da liegt plötzlich eine ISO Norm vor, die ISO 19600 – und zwar als internationaler Standard.


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