Absicherung durch zielgenaue Schutzklauseln


Deutsche Bundesregierung legt Positionspapier zum Schutz von Kultur und Medien bei TTIP-Verhandlungen vor
Die Bundesregierung hat sich auf ein Positionspapier für die weiteren Verhandlungen zum Schutz von Kultur und Medien bei den TTIP – Verhandlungen verständigt, das die deutsche Position noch einmal verdeutlicht

(11.11.15) - Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich die Deutsche Bundesregierung in einem Positionspapier auf konkrete Forderungen zum Schutz von Kultur und Medien im Rahmen der weiteren TTIP-Verhandlungen geeinigt, erklärten die beiden Minister. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich dafür ein, dass das Abkommen keine Bestimmungen enthält, die geeignet sind, die kulturelle und mediale Vielfalt in Deutschland zu beeinträchtigen. Der Schutz der kulturellen - sowie der Meinungs- und Medienvielfalt müsse auch angesichts der Asymmetrie der Märkte im Internetsektor sichergestellt werden. Die Bundesregierung schlägt jetzt konkrete Formulierungen vor, die den Schutz von Kultur und Medien in den relevanten Kapiteln des Abkommens absichern sollen. Zielgenaue Schutzklauseln sollen insbesondere das sogenannte "right to regulate", den künftigen Handlungsspielraum für Regulierungen offenhalten.

"Wir halten Vorkehrungen für notwendig, um auch künftig Regulierungen zu ermöglichen, die die Vielfalt der Kultur und Sprache sowie die Medienvielfalt und -freiheit fördern und schützen. Der legislative Handlungsspielraum des deutschen und europäischen Gesetzgebers in diesem Bereich darf nicht durch ein Freihandelsabkommen eingeschränkt werden", bekräftigten Grütters und Gabriel.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien erklärte: "Das gemeinsame Positionspapier der Bundesregierung zum Schutz von Kultur und Medien ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken Schutz des Kultur und Medienbereichs in den laufenden TTIP-Verhandlungen."

"Als Verfechterin guter transatlantischer Beziehungen unterstütze ich das Freihandelsabkommen mit den USA ausdrücklich. Die beiderseitigen Chancen sind hier sehr groß. Aber ich sehe auch, dass gerade im Bereich von Kultur und Medien zwei grundsätzlich verschiedene Gesellschaftsmodelle aufeinander treffen", sagte die Staatsministerin. Das Verhandlungsmandat müsse daher mit Leben gefüllt werden, was den Schutz der Gestaltungsspielräume in diesen Bereichen angeht. Hier habe die Bundesregierung auch schon viel erreicht: Zwar enthalte das Verhandlungsmandat bereits jetzt Schutzvorkehrungen für den kulturellen Bereich sowie eine Ausnahme für Audiovison, allerdings bisher nur im Dienstleistungskapitel, nicht in benachbarten Kapiteln.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte:
"Eine öffentliche Finanzierung von Museen, Theatern oder Opern wird weiterhin möglich sein. Für audiovisuelle Medien gehen wir keine Marktöffnungsverpflichtungen ein. Der Schutz und die Möglichkeit zur Förderung kultureller Vielfalt ist garantiert und auch die Buchpreisbindung wird von TTIP nicht angetastet. Kurzum: Die kulturelle und mediale Vielfalt und die Kulturförderung in Deutschland sind durch das Abkommen nicht gefährdet. Es ist gut, dass das in diesem Papier nochmals mit konkreten Ansätzen unterlegt wurde."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen