20.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat von Samsung Electronics (Samsung) angebotene Verpflichtungszusagen für bindend erklärt nach EU-Kartellrecht
Die Europäische Kommission möchte von den Interessenträgern erfahren, wie sich ihre Strategie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) in den vergangenen drei Jahren ausgewirkt hat und welche Rolle diese Strategie in Zukunft spielen sollte



20.05.14 - Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Springer/Funke im Bereich Programmzeitschriften unter Bedingungen und Auflagen frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Programmzeitschriften "Hörzu", "TV Digital", "Funk Uhr", "Bildwoche" und "TV Neu" von der Axel Springer SE zu erwerben, unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Die Funke Mediengruppe verpflichtet sich der Behörde gegenüber, die von der Axel Springer SE übernommenen Programmzeitschriften "Bild Woche", "Funkuhr" und "TV Neu", sowie die Funke-Titel "die zwei", "Super TV", "TV 4 Wochen", "TV 4x7" und "TVpiccolino" (einschl. "tvGenie", "myTV") an einen unabhängigen Wettbewerber weiter zu veräußern. Erwerber dieser Programmzeitschriften wird die Mediengruppe Klambt sein, die bisher keine Programmzeitschriften herausgibt. Das Bundeskartellamt hat einer Veräußerung an diesen Erwerber nach Klärung insbesondere der Finanzierungsfragen zugestimmt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen. Der Marktzutritt der Mediengruppe Klambt stellt nunmehr sicher, dass in einem der auflagenstärksten Märkte für Publikumszeitschriften negative wettbewerbliche Auswirkungen des Vorhabens zu Lasten der Leser und der werbenden Wirtschaft vermieden werden."

20.05.14 - Die künftig möglichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen müssten die Versicherten alleine zahlen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger
Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) birgt nach Ansicht der Fraktion Die Linke erhebliche Risiken für die Versicherten. So werde die Finanzlage in der GKV durch die Absenkung der Beiträge und weitere Veränderungen deutlich geschwächt, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/1203) an die Regierung. Die künftig möglichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen müssten die Versicherten alleine zahlen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.
Es sei zu erwarten, dass ab 2015 fast alle oder alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Zudem seien Steigerungen der Zusatzbeiträge in den Folgejahren absehbar. Die Linke fragt nun die Regierung unter anderem nach einer möglichen gesetzlichen Grenze für die maximale Höhe der Zusatzbeiträge.

20.05.14 - Kartellrecht: EU-Kommission nimmt bindende Verpflichtungszusagen von Samsung Electronics zu Unterlassungsverfügungen bei standardessentiellen Patenten an
Die Europäische Kommission hat von Samsung Electronics (Samsung) angebotene Verpflichtungszusagen für bindend erklärt nach EU-Kartellrecht. Samsung hat sich verpflichtet, in Europa keine Unterlassungsverfügungen auf Grundlage ihrer standardessentiellen Patente (SEP) für Smartphones und Tablet-Computer gegen Unternehmen zu erheben, die einen bestimmten Lizenzierungsrahmen einhalten. Nach diesem Lizenzierungsrahmen werden Meinungsverschiedenheiten zwischen Patentinhaber und Lizenznehmer, welche Bedingungen als fair, zumutbar und diskriminierungsfrei ("FRAND"-Bedingungen) zu betrachten sind, vor Gericht oder - bei Einverständnis der Parteien - vor einer Schiedsstelle geklärt. Die Verpflichtungszusagen verschaffen somit sämtlichen potentiellen Lizenznehmern Rechtssicherheit, die bei Samsung eine Lizenz für einschlägige SEP erwerben wollen. Potentielle Lizenznehmer, die den Lizenzierungsrahmen akzeptieren, sind vor Unterlassungsklagen Samsungs auf der Grundlage einschlägiger SEP geschützt. Die Kommission hat ferner heute auch einen Verbotsbeschluss in einem separaten Verfahren gegen Motorola gefasst.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Sowohl der Schutz geistigen Eigentums als auch der Wettbewerb sind wichtige Triebfedern für Innovation und Wachstum. Deswegen dürfen Rechte an geistigem Eigentum nicht zu Lasten eines gesunden Wettbewerbs und letztendlich zum Nachteil der Verbraucher missbraucht werden. Ich begrüße daher die Verpflichtungszusagen Samsungs, Konflikte über standardessentielle Patente ohne einen Rückgriff auf Unterlassungsverfügungen zu lösen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Die Kommissionsbeschlüsse in dieser und in der Motorola-Sache verschaffen dem Markt Klarheit, in welchem Rahmen Konflikte über FRAND-Bedingungen EU-Recht konform beigelegt werden können. Ich würde andere Marktteilnehmer anregen, darüber nachzudenken ähnliche Streitbeilegungsmechanismen einzuführen."

20.05.14 - Kartellrecht: Smartphone-Patentkriege dürfen nicht auf Kosten der Verbraucher ausgetragen werden
Die Europäische Kommission hat einen Beschluss angenommen, demzufolge Motorola Mobility (Motorola) durch die Beantragung und Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung gegen Apple vor einem deutschen Gericht auf der Grundlage eines standardessentiellen Smartphone-Patents (SEP) wegen der besonderen Umstände, unter denen die Verfügung verwendet wurde, ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen hat. Sie hat Motorola aufgefordert, die nachteiligen Auswirkungen zu beseitigen, die sich aus der Zuwiderhandlung ergeben. Die Kommission hat ferner Verpflichtungszusagen in einem gesonderten Prüfverfahren betreffend Samsung angenommen.
Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte: "Die so genannte Smartphone-Patentkriege dürfen nicht auf Kosten der Verbraucher ausgetragen werden. Deshalb müssen sich alle Industrie-Beteiligten an die Wettbewerbsregeln halten. Unser Beschluss zu Motorola, in Verbindung mit dem heutigen Beschluss, die Verpflichtungszusagen von Samsung zu akzeptieren, schafft Rechtssicherheit bezüglich der Umstände, unter denen Unterlassungsklagen zur Durchsetzung standardessentieller Patente wettbewerbswidrig sein können. Dies trägt auch zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Normung in Europa bei. Patentinhaber sollten für die Nutzung ihres geistigen Eigentums fair vergütet werden, und Anwender solcher Normen sollten zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu standardisierter Technologie erhalten. Die Wahrung dieses Gleichgewichts gewährleistet, dass Verbrauchern eine breite Auswahl an interoperablen Produkten geboten wird."
SEP sind Patente, die für die Anwendung einer spezifischen Industrienorm von wesentlicher Bedeutung sind. Ohne Zugang zu diesen Patenten lassen sich normkonforme Produkte nicht herstellen. Das kann Unternehmen, die SEP besitzen, beträchtliche Marktmacht verschaffen. Infolgedessen verlangen Normungsorganisationen in der Regel von ihren Mitgliedern, dass sie sich verpflichten, SEP-Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien (so genannten "FRAND"-) Bedingungen zu erteilen. Mit einer solchen Verpflichtung soll sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer Zugang zu einer Norm haben, und eine Blockierung (so genanntes "Hold-up") durch einen einzelnen SEP-Inhaber verhindert wird. Dieser Zugang zu FRAND-Bedingungen ermöglicht Verbrauchern eine größere Auswahl an interoperablen Produkten und stellt gleichzeitig sicher, dass SEP-Inhaber für ihr geistiges Eigentum eine angemessene Vergütung erhalten.

20.05.14 - Corporate Social Responsibility (CSR): Ermittlung der Ergebnisse, Mängel und künftigen Herausforderungen der EU-Politik zur sozialen Verantwortung der Unternehmen
Die Europäische Kommission möchte von den Interessenträgern erfahren, wie sich ihre Strategie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) in den vergangenen drei Jahren ausgewirkt hat und welche Rolle diese Strategie in Zukunft spielen sollte. Mit ihrer Strategie für den Zeitraum 2011 bis 2014 hatte die Kommission ein ehrgeiziges Programm zur verstärkten Umsetzung von CSR auf internationaler Ebene und eine Reihe von Modellen geschaffen, die dazu beitragen sollten, die Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen in die Praxis umzusetzen. Das CSR-Konzept wird immer mehr zu einem wertvollen Instrument, das zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens beitragen kann: Die Förderung der Übernahme sozialer und ökologischer Verantwortung im Unternehmensbereich kann Kostensenkungen und den Zugang zu Kapital erleichtern, aber auch die Kundenbeziehungen, das Management von Humanressourcen und die Innovationskapazitäten verbessern.
Im Rahmen der Konsultation bittet die Kommission unter anderem um konkrete Rückmeldungen darüber, inwieweit die Maßnahmen der Kommission zu einer stärkeren Honorierung von CSR durch den Markt, zu einer engeren Einbindung von CSR in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Forschung und zu einer besseren Angleichung europäischer und internationaler CSR-Ansätze geführt haben, wobei bürokratische Hürden insbesondere für KMU möglichst vermieden werden sollten. Ein Online-Fragebogen wurde freigeschaltet, der bis zum 15. August ausgefüllt werden kann.
Michel Barnier, Mitglied der Europäischen Kommission und amtierender Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Bei der sozialen Verantwortung von Unternehmen handelt es sich nicht nur um den Schutz von Interessenträgern oder die Werterhaltung eines Unternehmens durch Einhaltung ethischer oder sonstiger Normen. Es geht in zunehmendem Maße auch darum, neuen Wert durch Innovationen zu schaffen, die sich aus der Infragestellung des Status quo und der Suche nach besseren Lösungen ergeben. Wir hoffen auf ergiebige Rückmeldungen der beteiligten Akteure zu unserer CSR-Agenda und zu den Erwartungen, die sie für die Zukunft hegen."


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