19.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.
Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt.



19.02.24 - Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste mit datenschutzrechtlichen Mängeln
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel: Der Bundesnachrichtendienst soll Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordnete Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist dies jedoch nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt. Auch bei der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Militärischen Abschirmdienst sieht BfDI Professor Kelber Nachbesserungsbedarf: Durch die Änderungen des Innenausschusses gab es einige Verbesserungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes. Trotzdem bleiben Unsicherheiten und Lücken.

19.02.24 - Stellenwert der Internet Governance für die BundesregierungLinksfraktion: Soweit bekannt, gibt es bislang keine
Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet. Die Regierung verstehe Internet Governance als Querschnittsaufgabe, heißt es in der Antwort dazu. Die Federführung liege allerdings im BMDV, in dem sich drei Beschäftigte "mit einem Anteil von 50 bis 100 Prozent" dauerhaft mit dem Thema befassten, heißt es in der Antwort weiter.

19.02.24 - Steuerliche Organschaft bei der Umwandlung von Unternehmen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 – I R 21/20 für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als ("neuer") Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als "alter" Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird. Im Streitfall bestand ursprünglich zwischen der A-GmbH (Klägerin) als Organgesellschaft und der B-GmbH als Organträgerin eine steuerliche Organschaft. Nachdem die X-OHG im März 2015 sämtliche Anteile der B-GmbH erworben hatte, wurde die B-GmbH im November 2015 mit Rückwirkung zum April 2015 auf die X-OHG verschmolzen. Die Klägerin, deren Wirtschaftsjahr schon im Januar 2015 begonnen hatte, wollte daraufhin für das gesamte Jahr 2015 als Organgesellschaft der X-OHG behandelt werden.


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