12.09.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht zu seiner verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung "Scoring beim Online-Shopping" vorgelegt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten.



12.09.24 - Händler und Zahlungsdienstleister müssen verständlich und rechtzeitig über die Durchführung von Bonitätsprüfungen informieren
Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht zu seiner verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung "Scoring beim Online-Shopping" vorgelegt. Das Bundeskartellamt kommt zu dem Ergebnis, dass Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien die geltenden Vorgaben des Verbraucherrechts nicht immer einhalten. Der Bericht stellt die Rahmenbedingungen und Abläufe des Scorings beim Online-Shopping dar, nimmt eine rechtliche Einordnung vor und formuliert Handlungsempfehlungen für Wirtschaft und Politik. Online-Händler oder von diesen beauftragte Zahlungsdienstleister führen beim Online-Shopping häufig sog. Bonitätsprüfungen der Kunden durch, um das Risiko von möglichen Zahlungsausfällen zu verringern. Dabei verwenden die Unternehmen teilweise eigene Kundendaten und teilweise auch sogenannte Score-Werte, die von Wirtschaftsauskunfteien auf der Basis weiterer personenbezogener Daten erstellt werden. Bei einem ungünstigen Ergebnis der Bonitätsprüfung wird den Kundinnen und Kunden die Bezahlmöglichkeit auf Rechnung oder ein Ratenkauf häufig nicht angeboten.

12.09.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes diene der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikel 11 EED. Nach alter Rechtslage richtete sich die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße, schreibt die Bundesregierung. Demnach waren alle Unternehmen verpflichtet, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen waren. In der Neufassung der EED seien nun alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet.

12.09.24 - Bankenpaket: Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist
Mit der Verkündung der Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "Bankenpaket") im EU-Amtsblatt ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden u.a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten. "Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist", so Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) und diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Schon zum 1. Januar 2025 müssen die neuen Kapitalanforderungen der CRR III umgesetzt sein und bereits zum 12. Mai 2025 darauf basierende Meldungen abgegeben werden. Das Gesamtpaket enthält rund 140 Mandate für die Europäische Aufsichtsbehörde (EBA) zur Spezifizierung der Regelungen durch sogenannte "Level-II- oder III"-Regulierungen. "Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet", kritisiert Schriever.


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