Postgesetz passiert Wirtschaftsausschuss


Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG)
Bei der Aussprache zum Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss zeigte sich die Mehrheit der Abgeordneten grundsätzlich zufrieden mit dem Gesetz





Der Wirtschaftsausschuss hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (20/10283) in geänderter Fassung mehrheitlich zugestimmt. Mit dem Gesetz soll "auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen" gewährleistet werden.

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf. Außerdem sollen der faire Wettbewerb gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen gefördert und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor gesetzt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Reform, dass sie künftig länger auf ihre Post warten müssen. Denn das Gesetz sieht unter anderem geänderte Zustellzeiten vor, das heißt, dass Briefpost nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden muss, damit der im Grundgesetz vorgesehene Universaldienst noch gewährleistet ist. Außerdem soll die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, künftig bei 20 statt bei 31,5 Kilogramm liegen.

In einem Änderungsantrag hatten die Regierungsfraktionen dem Gesetzentwurf einige Ergänzungen hinzugefügt. So wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter anderem unter Paragraf 9 "Verantwortlichkeit von Auftraggebern, Verordnungsermächtigung" die Kontrolle von Subunternehmern stärken. Unter Absatz 2 wird hinzugefügt, dass "die Verpflichtung nach Absatz 1 auch für einen beauftragten Anbieter gilt, soweit er für die Erfüllung des Auftrags seinerseits einen anderen Anbieter beauftragt. Verpflichtete nach Absatz 1 müssen sich zum Zeitpunkt der Überprüfung eines beauftragten Anbieters nach Absatz 1 für alle von diesem unmittelbar oder mittelbar beauftragten Anbieter, die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden, den Nachweis über die Überprüfung nach Satz 1 vorlegen lassen".

Bei der Aussprache zum Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss zeigte sich die Mehrheit der Abgeordneten grundsätzlich zufrieden mit dem Gesetz. Man sei froh, dass man nach 25 Jahren endlich eine Novelle vorlegen könne. Es sei seiner Fraktion besonders wichtig gewesen, weiterhin eine flächendeckende Versorgung und eine Ausfinanzierung der Briefzustellung sicherstellen zu können, sagte ein SPD-Abgeordneter.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte eine Abgeordnete, dass es zwar lange gedauert habe, die Novelle auszuarbeiten, aber dass es wichtig gewesen sei, sich die Zeit zu nehmen, schließlich handele es sich um eine komplexe Materie. Sie hoffe, dass das neu aufgenommene Anbieterverzeichnis durch mehr Transparenz bei den Subunternehmern zu hoffentlich weniger Schwarzmarktdelikten und Verstößen gegen die Arbeitnehmerrechte führe, sagte die Grüne.

Man habe einen guten Kompromiss gefunden, befand ein Abgeordneter der FDP-Fraktion. Es sei gelungen, einen privaten Markt mit einem ehemaligen Staatsmonopolisten zusammenzubringen und weiterhin eine flächendeckende Versorgung leisten zu können. Weiterhin freue es ihn, dass eine Lösung für die Zustellung von Tageszeitungen gefunden worden sei.

Aus der Opposition kam überwiegend Kritik an einem vermuteten Aufwuchs an Bürokratie. So sagte ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion, dass es zwar gut sei, dass nun ein Ergebnis vorliegt, aber eine große Schattenseite sei die geplante zusätzliche Bürokratie, die unter anderem durch die Berichtspflicht im Bereich der Subunternehmer entstehe.

Aus der AfD-Fraktion hieß es, dass das Gesetz zwar lange gebraucht habe, das aber nicht heiße, dass es gut geworden sei. Die Bürokratie werde zu- und nicht abnehmen. Durch die Diskrepanz zwischen längeren Laufzeiten für die Briefzustellung und nicht angepassten Fristen bei Behörden und Ämtern werde es zu Problemen für die Verbraucher kommen, sagte ein Abgeordneter.

Von dem Vertreter der Gruppe Die Linke hieß es, dass man sich hinsichtlich des Arbeitsschutzes noch mehr gewünscht hätte. Er kündigte für die abschließende Beratung im Plenum einen Entschließungsantrag seiner Gruppe an, der eine wirksame Lizenzpflicht fordert, sodass Subunternehmer nicht zum Einsatz kommen.

Einen Antrag (20/9733) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Deutschlands Postmärkte der Zukunft - Zuverlässig, erschwinglich, digital" lehnte der Ausschuss ab. Gegen den Antrag stimmten alle Fraktionen und die Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Unionsfraktion. Die Unionsabgeordneten hatten darin gefordert, dass ein neues Postgesetz "seinen Anteil an der Entbürokratisierung in Deutschland erbringt und durch regelmäßig stattfindende Marktanalyseverfahren die Regulierung des Postwesens am tatsächlichen Bedarf ausrichtet". Darüber hinaus soll die Paketbranche aus dem gesondert regulierten Universaldienst grundsätzlich in den freien Markt entlassen werden, schreiben die Abgeordneten. Gleichzeitig müssten jedoch die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessert werden.

Die hib-Meldung zur Anhörung zur Änderung des Postgesetzes: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-99-4956. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 11.09.24


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