08.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission hat die Zusagen von TikTok, das Programm "TikTok Lite Rewards" dauerhaft aus der EU zu streichen, für bindend erklärt.
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.



08.10.24 - TikTok verpflichtet sich, das Programm "TikTok Lite Rewards" dauerhaft aus der EU zurückzuziehen, um das Gesetz über digitale Dienste einzuhalten
Die EU-Kommission hat die Zusagen von TikTok, das Programm "TikTok Lite Rewards" dauerhaft aus der EU zu streichen, für bindend erklärt. Diese Verpflichtungszusagen wurden von TikTok vorgelegt, um die Bedenken auszuräumen, die die Kommission in dem am 22. April 2024 gegen TikTok eingeleiteten förmlichen Verfahren geäußert hatte, und um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sicherzustellen. Die Plattform hat folgende Zusagen gemacht:
>> Die Zusage, das Programm "TikTok Lite Rewards" dauerhaft aus der EU zurückzuziehen; >> Die Verpflichtung, keine anderen Programme auf den Weg zu bringen, die den Austritt umgehen würden. Mit dem Beschluss werden diese Verpflichtungszusagen für rechtlich bindend erklärt, d. h. jeder Verstoß gegen die Verpflichtungszusagen würde sofort einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen und daher zu Geldbußen führen. Mit dieser Entscheidung stellt die Kommission auch das am 22. April gegen TikTok eröffnete förmliche Verfahren ein.

08.10.24 - Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz trat in Kraft
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie ist die weltweit erste umfassende Rechtsvorschrift im Bereich der künstlichen Intelligenz. Mit der KI-Verordnung soll sichergestellt werden, dass in der EU entwickelte und verwendete KI vertrauenswürdig ist und Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte der Menschen bietet. Die Verordnung dient dem Aufbau eines harmonisierten Binnenmarkts für KI in der EU. Sie soll die Einführung von KI-Technik fördern und ein günstiges Umfeld für Innovation und Investitionen schaffen. Mit der KI-Verordnung wird eine zukunftsgewandte Begriffsbestimmung für KI eingeführt, die auf dem Konzept der Produktsicherheit und einem risikobasierten Ansatz in der EU beruht: Die meisten KI-Systeme, wie z. B. KI-gestützte Empfehlungssysteme und Spamfilter, fallen in diese Kategorie. Solche Systeme unterliegen wegen ihres geringen Risikos für die Rechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der KI-Verordnung keinen besonderen Verpflichtungen. Unternehmen können aber freiwillig zusätzliche Verhaltenskodizes aufstellen.

08.10.24 - Neue Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt. In beiden Streitfällen hatten die Antragsteller beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die angefochtenen Bescheide waren auf der Grundlage der Neuregelung des Grundsteuer - und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 ergangen (sog. Bundesmodell), das in mehreren Bundesländern Anwendung findet. Danach wird die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 von den Gemeinden erhoben wird, durch Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 als einheitlichen Hauptfeststellungsstichtag ermittelt.


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