24.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Wirecard-Skandal gehört zu den spektakulärsten Unternehmenszusammenbrüchen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, wird begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen.



24.02.23 - Auswirkungen des Wirecard-Skandals auf die Reputation des Abschlussprüfers
Der Wirecard-Skandal gehört zu den spektakulärsten Unternehmenszusammenbrüchen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Schuldfrage wurde in den Medien und auch im deutschen Bundestag intensiv diskutiert. In die Kritik geriet hierbei auch EY als langjähriger Abschlussprüfer von Wirecard. Umfragen zeigen, dass das Ansehen von EY unter Führungskräften in Deutschland gelitten hat. In diesem Beitrag wird untersucht, ob auch Aktionäre auf den Wirecard-Skandal reagiert haben und häufiger gegen EY als Abschlussprüfer auf der Hauptversammlung großer deutscher Unternehmen gestimmt haben. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob EY bereits Mandate verloren hat und ob mögliche Mandatsverluste in Zusammenhang mit schlechteren Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung zu bringen sind.

24.02.23 - Vorstandsreporting und Kommunikation mit dem Aufsichtsrat
Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, wird begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen. Erkenntnisse aus der Kognitionswissenschaft belegen, dass Informationsaufbereitung und -verfügbarkeit maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie diese im menschlichen Gehirn verarbeitet werden können. Die in den obersten Führungsgremien nicht selten ausgeprägte Fokussierung auf Tabellenkalkulationen und Präsentationsfolien führt zu vorgeprägten Denkweisen und Kommunikationsformen.

24.02.23 - Empfehlungen zum sozialen Mindestschutz in der Taxonomie-VO
Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen. Die Taxonomie-VO stellt den Grundstein des Aktionsplans der EU-Kommission zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" (auch "Sustainable Finance") dar. Sie soll das politische Verständnis von Nachhaltigkeit EU-weit zum Ausdruck bringen.


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