Das Hinweisgeberschutzgesetz


Whistleblowing als Teil der Compliance-Kultur
Das Hinweisgeberschutzgesetz: Anmerkungen zum Gesetz und seiner Anwendung aus Governance-Sicht




Prof. Dr. Peter Fissenewert

Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Nach dem Gesetzentwurf müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Neben den internen Meldestellen sollen auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Die hinweisgebende Person soll laut Entwurf wählen können, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wendet.

Das Gesetz ist längst überfällig – zum einen, weil die Europäische Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber bereits bis zum 17.12.2021 hätte umgesetzt werden müssen, zum anderen, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, etwa wann Hinweisgebende sich an Ermittlungsbehörden oder die Öffentlichkeit wenden dürfen und ob dies mit einer Kündigung „bestraft“ werden darf. Der Schutz durch das Gesetz soll jedoch nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen zur Geltung kommen, während zwar nicht strafwürdiges, aber unethisches Verhalten wie Vernachlässigungen in der Altenpflege nicht erfasst werden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2022; Seite 254 bis 259) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Regulatorischer Rahmen der CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und fordert weitreichende Anpassungen in den Geschäftsprozessen. Die nachfolgende beschriebene Studie zeigt, wie Vertrieb, Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion mit den neuen regulatorischen Anforderungen umgehen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen zu identifizieren und strategische Chancen für langfristige Wettbewerbsvorteile aufzuzeigen.

  • Umsetzung der CSRD & Nachhaltigkeit

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Die Studie analysiert Fortschritte zwischen 2022 und 2024. Die Analyse zeigt, dass viele Unternehmen noch unzureichend vorbereitet sind, obwohl ESG-Themen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie zeigt aber auch, dass die Unternehmen Fortschritte gemacht haben.

  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

    Klimarisiken sind eine strategische Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen. Die vorliegende Erhebung untersucht, wie die DAX-Konzerne Klimarisiken in ihren Geschäftsberichten adressieren und dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Von regulatorischen Herausforderungen bis hin zu Reputationsrisiken zeigt die Analyse die verschiedenen Schwerpunkte der Berichterstattung der Konzerne.

  • Kosten der Abschlussprüfung

    Die Kosten der Abschlussprüfung sind ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Berichterstattung und haben sowohl für Unternehmen als auch für Stakeholder eine hohe Bedeutung. In diesem Beitrag werden die Kostenstrukturen der Abschlussprüferleistungen der DAX-Konzerne im Geschäftsjahr 2023 untersucht. Dabei wird auch das Verhältnis zwischen Prüfungs- und Zusatzleistungen analysiert.

  • Effektives IT-Sicherheitsmanagement

    Cyberangriffe stellen eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die Bedrohung durch Ransomware, Phishing-Attacken und Datenlecks ist in den vergangenen Jahren exponentiell gestiegen. Während der Fokus oft auf den finanziellen und operativen Auswirkungen solcher Angriffe liegt, wird häufig verkannt, dass auch das Management persönlich in die Haftung genommen werden kann.

  • CEOs: Performancevergleich

    Leistungs- bzw. Kapitalmarktkennzahlen europäischer und US-amerikanischer Unternehmen über einen Zeitraum von 20 Jahren wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Dabei wurde der potenzielle berufliche CFO-Hintergrund der CEOs besonders berücksichtigt. Ein zentrales Ergebnis: Hinsichtlich der Performance-Größe Umsatz zeigt sich bei den US-Unternehmen ein signifikanter positiver Zusammenhang mit der CFO-Vergangenheit der CEOs, jedoch nicht bei den europäischen Unternehmen.

  • ESRS für KMU: die Arbeiten der EFRAG

    Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) adressieren primär Großunternehmen; auf mittelbare Weise sind sie allerdings auch für KMU von hoher Relevanz. Um diese vor der damit verbundenen Gefahr überbordender Verwaltungskosten zu schützen, wurde die EFRAG beauftragt, spezifische Standards zu entwickeln, die dem Kriterium der Größenproportionalität Rechnung tragen.

  • Digitalisierte Ergebnissteuerung

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

  • Berichterstattung über steuerliche Aspekte

    Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.

  • Bei den ESG-Indikatoren im Fokus

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

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