12.12.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


In der Lastenteilungsverordnung werden Emissionsreduktionsziele für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Vielzahl von Bereichen festgelegt: Inlandsverkehr (ohne Luftfahrt), Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfallwirtschaft.
Mit der im Rahmen des Pakets "Fit für 55" und des REPowerEU-Plans überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird das verbindliche Ziel der EU für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben.



12.12.23 - Fragen und Antworten – Anhebung der Ziele der Lastenteilungsverordnung der EU und Förderung natürlicher CO2-Senken
In der Lastenteilungsverordnung werden Emissionsreduktionsziele für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Vielzahl von Bereichen festgelegt: Inlandsverkehr (ohne Luftfahrt), Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfallwirtschaft. Insgesamt machen die unter die Lastenteilung fallenden Emissionen rund 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU aus. Gemäß der überarbeiteten Verordnung muss die EU die Treibhausgasemissionen in diesen Bereichen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 senken. Damit wird das vorherige Ziel – Senkung der Emissionen um 29 Prozent – deutlich angehoben. Fast alle Mitgliedstaaten (einzige Ausnahme: Malta) heben ihre nationalen Ziele im Rahmen der überarbeiteten Verordnung an. Die neuen Zielmarken liegen nun zwischen -10 Prozent (Bulgarien) und -50 Prozent (Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Finnland und Schweden). Der nachstehenden Tabelle ist zu entnehmen, welche nationalen Ziele 2018 bei der Annahme der ursprünglichen Lastenteilungsverordnung festgelegt wurden (Zielmarken 2018) und wie ehrgeizig die neuen Ziele nach der überarbeiteten Verordnung von 2023 sind (Zielmarken 2023).

12.12.23 - Fragen und Antworten – Anpassung des Energiesystems an die Klimaziele
Mit der im Rahmen des Pakets "Fit für 55" und des REPowerEU-Plans überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird das verbindliche Ziel der EU für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird angestrebt, einen Anteil erneuerbarer Energien von 45 Prozent zu erreichen. Dies würde bedeuten, den derzeitigen Anteil erneuerbarer Energien in der EU fast zu verdoppeln. Konkret unterstützt die verschärfte Richtlinie den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in verschiedenen Wirtschaftssektoren mit einer Reihe spezieller Ziele und Maßnahmen. Die Industrie, ein Wirtschaftsbereich mit einem besonders hohen Energieverbrauch, wird erstmals von der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erfasst. Die neuen Maßnahmen umfassen einen indikativen jährlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energie in der Industrie um mindestens 1,6 Prozentpunkte bis 2030 sowie das neue verbindliche Ziel, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbarem Wasserstoff am gesamten Wasserstoffverbrauch in der Industrie zu erreichen. Im Verkehrssektor besteht das Ziel darin, entweder die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen um 14,5 Prozent zu verringern oder in allen Verkehrssektoren einen Gesamtanteil von 29 Prozent erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch zu erreichen. Dies entspricht einer Anhebung des bisherigen verbindlichen Ziels von 14 Prozent.

12.12.23 - EU-Kommission begrüßt Fertigstellung der wichtigsten "Fit für 55"-Rechtsvorschriften – EU nun auf Kurs, die Ziele für 2030 zu übertreffen
Die EU-Kommission begrüßt die Annahme der beiden letzten Säulen ihres Legislativpakets "Fit für 55" zur Verwirklichung der Klimaziele der EU für 2030. Im Vorfeld der wichtigen COP28-Klimakonferenz der Vereinten Nationen und der Europawahl im nächsten Jahr zeigt dieses umfassende Legislativpaket, dass Europa seine Zusagen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und seinen internationalen Partnern einhält, bei Klimaschutzmaßnahmen voranzuschreiten und den ökologischen Wandel zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Industrie zu gestalten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Der europäische Grüne Deal führt die Veränderungen herbei, die wir brauchen, um die CO2-Emissionen zu senken. Dabei werden die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und Chancen für unsere europäische Industrie geschaffen. Die Rechtsvorschriften zur Verringerung unserer Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 sind nun in Kraft, und ich freue mich sehr, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dieses Ziel sogar zu übertreffen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für Europa und unsere Partner weltweit, dass der ökologische Wandel möglich ist und dass Europa seine Versprechen hält."


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