12.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Esther Dilcher (SPD) ist der Antrag der Unionsfraktion auf Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses in der vorliegenden Form von den meisten Sachverständigen kritisch beurteilt worden.



12.10.23 - Europäisch-amerikanisches Datenschutzabkommen: Wieder versucht, wieder gescheitert
Das jüngst beschlossene Abkommen zwischen den USA und der EU ist bereits der dritte Versuch, einen sicheren Transfer personenbezogener Daten von Europa nach Amerika sicherzustellen. Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud, sieht auch in dem neuen Regulierungsversuch keine zufriedenstellende Lösung. "Aller guten Dinge sind drei, sollte man meinen. Im Falle des angestrebten Datenschutzabkommens zwischen Europäischer Union und den USA waren bereits die ersten beiden Anläufe ein Schlag ins Wasser. Der Europäische Gerichtshof kassierte die beiden Vorgängerregelungen, Privacy Shield und Safe Harbor, bereits mit der Begründung ein, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht mit den europäischen Standards vereinbar wäre. Die Europäische Kommission hätte gut daran getan, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sich um wirkliche Veränderungen zu bemühen und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen zu beenden.

12.10.23 - Sachverständigen-Kritik am Cum-Ex-Antrag der Union
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Esther Dilcher (SPD) ist der Antrag der Unionsfraktion auf Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses in der vorliegenden Form von den meisten Sachverständigen kritisch beurteilt worden. Die Union will die Umstände der Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Steuergestaltungen untersuchen lassen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft auch das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf, die von dem Ausschuss geklärt werden sollen. Für Professor Lars Brocker (Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz) stellt sich der Unionsantrag jedoch "insgesamt als rechtswidrig dar", wie er in seiner Stellungnahme darlegte. Die Kompetenzgrenze, die das Bundesstaatsprinzip dem Untersuchungsrecht des Bundestages ziehe, sei überschritten worden.

12.10.23 - Umstände der Auftragsvergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an die Unternehmensberatung Deloitte
Bei der Vergabe von Aufträgen an die Unternehmensberatung Deloitte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2022 hat es sich nach Angaben der Bundesregierung um eine Unterschwellenvergabe nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gehandelt. Diese fällt nicht unter das Vergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (20/7298) der AfD-Fraktion hervorgeht. Die Ausschreibung zum Auftrag vom 10. Oktober 2022 habe im Offenen Verfahren stattgefunden, heißt es weiter.


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