Grundlage für Deloitte-Auftrag
Umstände der Auftragsvergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an die Unternehmensberatung Deloitte
Im Rahmen der Ausschreibung vom 30. Juni 2022 wurden verschiedene Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfer und dabei auch Deloitte auf Basis einer Markterkundung als potenziell geeignete Auftragnehmer identifiziert und daraufhin zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
Bei der Vergabe von Aufträgen an die Unternehmensberatung Deloitte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2022 hat es sich nach Angaben der Bundesregierung um eine Unterschwellenvergabe nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gehandelt. Diese fällt nicht unter das Vergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie aus einer Antwort (20/7799) auf eine Kleine Anfrage (20/7298) der AfD-Fraktion hervorgeht. Die Ausschreibung zum Auftrag vom 10. Oktober 2022 habe im Offenen Verfahren stattgefunden, heißt es weiter.
Wie die Bundesregierung mitteilt, wurde mit dem Auftrag vom 30. Juni 2022 eine Rechtsberatung zu den Klimaschutzverträgen CCfD vergeben. Mit dem Auftrag vom 10. Oktober 2022, nach dem die AfD-Fraktion ebenso gefragt hatte, wurde eine "Evaluation der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit" beauftragt.
Auf die Ausschreibung vom 30. Juni 2022 sind nach Angaben der Bundesregierung drei Angebote von großen Rechtsanwalts- und Wirtschaftsberatungsgesellschaften eingegangen, auf die Ausschreibung vom 10. Oktober 2022 sei neben dem Angebot von Deloitte ein weiteres Angebot eines großen Forschungsinstituts eingegangen. Das Honorar des Gesamtauftrags vom 30. Juni 2022 ist laut Bundesregierung auf 740.000 Euro (netto) begrenzt; die Höhe der Stundensätze ergebe sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.08.23
Newsletterlauf: 12.10.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).