08.12.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet.
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung einen Beschluss über Maßnahmen zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands erlassen, gemäß dem Illumina die vollzogene Übernahme von GRAIL nach der Untersagung durch die Kommission rückgängig machen muss.



08.12.23 - EU-Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Auskunft von X
Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Verlangen betrifft auch die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste. Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten und seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften einhalten. Dies umfasst auch die Bewertung und Minderung der Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten, Desinformation und Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens.

08.12.23 - EU-Kommission ordnet Rückabwicklung der vollzogenen Übernahme von GRAIL durch Illumina an
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung einen Beschluss über Maßnahmen zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands erlassen, gemäß dem Illumina die vollzogene Übernahme von GRAIL nach der Untersagung durch die Kommission rückgängig machen muss. Am 6. September 2022 hatte die Kommission die Übernahme von GRAIL durch Illumina untersagt, weil sie Bedenken hatte, dass der Zusammenschluss Innovationen behindern und die Auswahl auf dem neu entstehenden Markt für Bluttests zur Krebsfrüherkennung einschränken würde. Illumina und GRAIL hatten den Zusammenschluss während der eingehenden Prüfung der Kommission rechtswidrig vollzogen und damit gegen die EU-Fusionskontrollvorschriften verstoßen. Im Juli 2023 verhängte die Kommission deswegen gegen beide Unternehmen Geldbußen. Der Beschluss: Mit dem Beschluss hat die Kommission Maßnahmen zur Wiederherstellung des vor dem Zusammenschluss bestehenden Zustands festgelegt, nach denen Illumina GRAIL veräußern und den Zustand vor dem Vollzug der Übernahme wiederherstellen muss.

08.12.23 - Kartellrecht: Kommission lässt Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien auslaufen
Die Europäische Kommission wird den EU-Rechtsrahmen, nach dem Seeschifffahrtskonsortien von den EU-Kartellvorschriften (Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien) ausgenommen sind, nicht verlängern. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass diese Gruppenfreistellungsverordnung den Wettbewerb im Schifffahrtssektor nicht mehr fördert, und lässt sie daher am 25. April 2024 auslaufen. Der Beschluss ist das Ergebnis einer Überprüfung der Verordnung, die aufgrund des Auslaufdatums im April 2024 im August 2022 eingeleitet wurde, um festzustellen, ob die angestrebten Ziele im Zeitraum seit 2020 erreicht wurden. Die Verordnung ermöglicht es Schifffahrtsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, Konsortien zu bilden, d. h. Kooperationsvereinbarungen zur Erbringung gemeinsamer Gütertransportdienste zu schließen. Im August 2022 forderte die Kommission Interessenträger im Rahmen einer Aufforderung zur Stellungnahme auf, sich zur Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien zu äußern. Gleichzeitig richtete sie an die wichtigsten Interessenträger in der maritimen Linienschifffahrt (d. h. Seeverkehrsunternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber) gezielte Fragebögen dazu, wie sich Seeschifffahrtskonsortien und die Gruppenfreistellungsverordnung auf ihre Geschäftstätigkeit ausgewirkt haben.


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