07.11.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für Unternehmen ist der eigene ökologische Fußabdruck mittlerweile eine entscheidende erfolgsrelevante Steuerungsgröße geworden.
Es ändert sich etwas beim Pfändungsschutzkonto: Seit dem 1.7.2023 sind die monatlichen Freigrenzen erhöht.



07.11.23 - Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor: Herausforderungen des ESG-Reportings mit Digitalisierung lösen
Für Unternehmen ist der eigene ökologische Fußabdruck mittlerweile eine entscheidende erfolgsrelevante Steuerungsgröße geworden. Welche Investitionen und wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ökologisch nachhaltig und ermöglichen es, sich am Markt positiv zu differenzieren? Die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung nimmt darüber hinaus auch seitens der Aufsichtsbehörden und Regulatoren einen immer größeren Raum ein. Das Jahr 2023 startete bereits mit einem wichtigen Meilenstein für das ESG-Reporting – der Berichterstattung für die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate-Sustainability-Reporting-Direktive (CSRD) in Kraft getreten. Diese führt zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

07.11.23 - Herausforderung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Aber für wen eigentlich?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen. Denn entweder gibt es keine Überschneidungen mit den im Gesetz genannten "menschenrechtlichen und umweltbezogenen" Risiken oder sie selbst gehören nicht zu genannten Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland handelt es sich in den meisten Fällen jedoch nicht um rechtliche, sondern vielmehr vertragliche Verpflichtungen für Zulieferer. Diese Verpflichtungen geben größere Unternehmen vor, um die nötigen Standards gewährleisten zu können, wodurch kleinere Zulieferer gezwungen sind, sich ebenfalls an die Sorgfaltspflichten zu halten. Rechtlich sind diese Zulieferer also nicht verpflichtet, sollten sie die Vorgaben aber nicht einhalten, können sie auf lange Sicht im Wettbewerb nicht bestehen. Zu diesen Sorgfaltspflichten zählt unter anderem ein proaktives Risikomanagement, das entsprechende Risiken entlang der Lieferkette analysiert. Dazu kommen die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen.

07.11.23 - P-Konto: Aktuelle Informationen rund um das Pfändungsschutzkonto
Es ändert sich etwas beim Pfändungsschutzkonto: Seit dem 1.7.2023 sind die monatlichen Freigrenzen erhöht. Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben, steht somit mehr Geld zur Verfügung. Wir beantworten Fragen rund um das P-Konto. Das P-Konto ermöglicht es Bankkunden trotz einer Pfändung ihres Kontos, ihre Rechnungen des täglichen Lebens – zum Beispiel Miete, Strom, Versicherungen – zu bezahlen. Und dies, ohne vorher die Freigabe einzelner Gutschriften – beispielsweise bei Gericht, so wie früher - beantragen zu müssen. Für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto muss der Kunde sich an seine Bank oder Sparkasse wenden. Wird mit einem Kreditinstitut vereinbart, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, kann der Kontoinhaber im Rahmen der monatlichen Freibeträge über das Guthaben auf seinem Konto verfügen. Eine gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft erläutert das P-Konto im Detail.


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