02.02.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Regelungen zum Glücksspiel (einschließlich Online-Glücksspiele) sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Angelegenheiten der Länder.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit - im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.



02.02.23 - Sachstand Glücksspielstaatsvertrag – Liberalisierung von Online-Glücksspiel und Rolle des Zahlungsdienstleisters Wirecard
Regelungen zum Glücksspiel (einschließlich Online-Glücksspiele) sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Angelegenheiten der Länder. Dies stellt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke fest. Angaben zu Anbietern und Umsätzen in diesem Bereich lägen daher nicht vor. Der Bund sei auch nicht Partei des Glücksspielstaatsvertrages, sodass ihm auch keine Informationen zur Anwendung des Vertrages und der Aufsichtstätigkeit der Länder vorliegen würden.

02.02.23 - Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 26.09.2022 – XI B 9/22 (AdV) entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind. Im Streitfall hatte die Antragstellerin, die Spielhallen betreibt, beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlung für August 2021 auszusetzen. Das FG sah es als ernstlich zweifelhaft an, dass die Umsatzsteuerpflicht sog. terrestrischer Automatenspielumsätze bei gleichzeitiger Umsatzsteuerfreiheit sog. virtueller Automatenspielumsätze mit dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer vereinbar sei.

02.02.23 - Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit - im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen. Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt (FA) gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit der PVA. Das FA ging demgegenüber davon aus, dass die Klägerin ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielt habe.


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