27.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


DSGVO hat das Bewusstsein für Datenschutz in Bevölkerung und in Wirtschaft deutlich zugenommen. Selbst die großen Internet-Konzerne aus den USA können das Thema nicht mehr ignorieren.
Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter sollen nur noch erlaubt sein, wenn ein Gericht sie anordnet.



27.09.22 - Schluss mit Netzsperren unter Umgehung der Gerichte
Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter sollen nur noch erlaubt sein, wenn ein Gericht sie anordnet. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der Vorlage. Auf EU-Ebene solle sie sich zudem dafür einsetzen, dass Netzsperren "ausnahmslos als unzulässige Verletzung der Netzneutralität" eingeordnet werden. Behörden und Gerichte sollten zumindest nicht mehr durch das europäische Recht zur Anordnung von Netzsperren angehalten werden, schreiben die Abgeordneten. Netzsperren seien ein ebenso "untaugliches wie bedenkliches Instrument" zu Bekämpfung illegaler Inhalte, führt die Linksfraktion zu Erklärung an.

27.09.22 - Verfahren gegen Google wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei Kartendiensten (Google Maps Plattform)
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, und Alphabet Inc., Mountain View, USA, eingeleitet. Das Verfahren betrifft mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei der Google Maps Plattform. Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang letzten Jahres erhalten hat (§ 19a GWB). Die Behörde kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Ende letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt diese Bedeutung bei Google/Alphabet festgestellt.

27.09.22 - DSGVO-Compliance – ohne Automatisierung geht’s nicht
DSGVO hat das Bewusstsein für Datenschutz in Bevölkerung und in Wirtschaft deutlich zugenommen. Selbst die großen Internet-Konzerne aus den USA können das Thema nicht mehr ignorieren – dafür sorgen schon die empfindlichen Geldbußen, die die Datenschutzbehörden in den EU-Staaten inzwischen verhängen. Amazon brummten sie bereits eine Rekordstrafe von 746 Millionen Euro auf, WhatsApp soll 225 Millionen Euro zahlen und Facebook immerhin 60 Millionen. Google wiederum kommt auf gleich mehrere hohe Geldbußen über 10, 50, 60 und 90 Millionen Euro. Wie viele Strafen die Behörden insgesamt verhängt haben, lässt sich nicht genau beziffern, da die Daten nicht zentral erfasst werden und die Behörden auch nicht immer zuverlässig Auskunft erteilen. In Deutschland waren es 2021 mindestens 373 Bußgelder über alles in allem mindestens 2,11 Millionen Euro.


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