16.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Lage der IT-Sicherheit ist weiterhin angespannt und die Zahl der Cyberangriffe steigt stetig. Betroffen sind neben Privathaushalten vor allem Unternehmen, Organisationen und Behörden.
Seit dem 1.12.2021 teilen die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden dem Bundeskartellamt bestimmte Entscheidungen ihrer ausgewählte Wirtschaftsdelikte zur Eintragung in das Wettbewerbsregister mit.



16.11.22 - Fünf Kriterien, die virtuelle Datenräume zu sicheren Datenräumen machen
Die Lage der IT-Sicherheit ist weiterhin angespannt und die Zahl der Cyberangriffe steigt stetig. Betroffen sind neben Privathaushalten vor allem Unternehmen, Organisationen und Behörden. Das bestätigt auch die aktuelle Studie des Branchenverbands Bitkom: Neun von zehn Unternehmen wurden im vergangen Jahr Opfer eines Cyberangriffs. Eines der größten Einfallstore für Cyberkriminelle ist dabei der ungesicherte Austausch sensibler Informationen. Rund 68 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass Cyberkriminelle Kommunikationsdaten entwendet haben. Durch das Abfangen unverschlüsselter E-Mails und angehängter Dateien sammeln Angreifende wichtige Informationen, die sie beispielsweise für die Erstellung von betrügerischen Phishings-Mails verwenden.

16.11.22 - Muster von Unternehmenskriminalität als vernachlässigter, aber notwendiger Teil einer Compliance-Risiko-Analyse
"So wie wir Menschen an ihren Gesichtern erkennen, so entdecken wir Unternehmenskriminalität an ihren Mustern." In der Corporate Compliance ist ein Phänomen zu beobachten: Es gibt umfassendste Compliance-Management-Systeme, ausgefeilte Compliance-Kornmunikationsprogramme, sehr anspruchsvolle Compliance-Kulturkampagnen usw. All diese Maßnahmen werden mit dem Ziel implementiert, die Legalität der Unternehmung, dh die "lícence to operate", sicherzustellen. Die Frage aber nach den Ursachen bzw. Entstehungszusammenhängen von potenziell illegalem, bußgeldbewehrtem, sogar kriminellem Geschäftsgebaren von Organisationen wird vernachlässigt. Dies verwundert, erfolgt mit diesem Vorgehen doch der zweite Schritt vor dem ersten Schritt.

16.11.22 - Das Wettbewerbsregister aus steuerstrafrechtlicher Perspektive
Seit dem 1.12.2021 teilen die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden dem Bundeskartellamt bestimmte Entscheidungen ihrer ausgewählte Wirtschaftsdelikte zur Eintragung in das Wettbewerbsregister mit. Dazu zählen auch Verurteilungen und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung. Dieser Beitrag gibt (nicht nur) dem Verteidiger in Steuerstrafsachen einen Überblick über die Einzelheiten der Eintragung von Entscheidungen in Steuersachen und die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung aufgrund der vereinfachten Selbstreinigung nach § 123 Abs. 4. S. 2 GWB.


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