26.10.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU hat in der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen mit Russland beantragt. Bestimmte russische Maßnahmen erschweren oder hindern EU-Unternehmen daran, Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Auftragsvergabe zu kommerziellen Zwecken an russische Staatsunternehmen und andere russische Einrichtungen zu verkaufen.
Die Europäische Kommission kann als "Hüterin der Verträge" rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten einleiten, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurden im Rahmen der aktuellen Entscheidungen zu solchen sogenannten Vertragsverletzungsverfahren drei Verfahren eingeleitet oder weitergeführt.



26.10.21 - Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in drei Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein
Die Europäische Kommission kann als "Hüterin der Verträge" rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten einleiten, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurden im Rahmen der aktuellen Entscheidungen zu solchen sogenannten Vertragsverletzungsverfahren drei Verfahren eingeleitet oder weitergeführt. Sie betreffen die Entsenderichtlinie, die Vergabe öffentlicher Aufträge und den Verkehrsbereich. Die Kommission fordert 24 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, zur Einhaltung der EU-Gesetze über die Entsendung von Arbeitnehmern auf. Sie hat dazu Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem sie Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Finnland richtet, weil die Länder verschiedene nationale Bestimmungen nicht mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (2014/67/EU) in Einklang gebracht haben.

26.10.21 - EU geht bei WTO gegen diskriminierende Auftragsvergabe durch russische Staatsunternehmen vor
Die EU hat in der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen mit Russland beantragt. Bestimmte russische Maßnahmen erschweren oder hindern EU-Unternehmen daran, Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Auftragsvergabe zu kommerziellen Zwecken an russische Staatsunternehmen und andere russische Einrichtungen zu verkaufen. Diese Praktiken scheinen im Widerspruch zu den WTO-Regeln zu stehen, denen zufolge Russland ausländische Unternehmen in diesem Bereich nicht diskriminieren darf. Seit 2015 hat Russland seine Politik der Importsubstitution durch verschiedene Beschränkungen und Anreize schrittweise ausgeweitet. Sie zielen darauf ab, bei der Auftragsvergabe bestimmte staatliche oder staatsnahe Stellen und bei staatlich finanzierten Investitionsprojekten auch andere juristische Personen dazu zu bewegen, auf ausländische Waren und Dienstleistungen zu verzichten und diese durch andere zu ersetzen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen in der EU sind beträchtlich. Im Jahr 2019 belief sich der Wert der von staatseigenen Unternehmen veröffentlichten Ausschreibungen auf 23,5 Bio. Rubel, was rund 290 Mrd. Euro entspricht und 21 Prozent des russischen BIP ausmacht.

26.10.21 - Neuer Leitfaden hilft EU-Unternehmen bei Bekämpfung von Zwangsarbeit
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen. Der Leitfaden unterstützt die Unternehmen dabei, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen. Der Exekutiv-Vizepräsident und EU-Kommissar für Handel, Valdis Dombrovskis, sagte dazu: "Auf der Welt ist kein Platz für Zwangsarbeit. Die Kommission hat sich verpflichtet, diesen Missstand im Rahmen unserer breit angelegten Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte zu beseitigen. Aus diesem Grund haben wir die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU-Lieferketten in den Mittelpunkt unserer jüngsten Handelsstrategie gestellt." Den Unternehmen komme dabei eine Schlüsselrolle zu, so Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis weiter. Sie könnten den Unterschied ausmachen, indem sie verantwortungsvoll handeln. "Mit den Leitlinien unterstützen wir die Unternehmen in der EU bei diesen Bemühungen. Wir werden unsere Sorgfaltspflicht mit unseren kommenden Rechtsvorschriften zur nachhaltigen Unternehmensführung verstärken."


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