21.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Um die Stärkung des Verbraucherschutzes ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten.



21.07.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (VStG)
Die derzeit ausgesetzte Vermögensteuer soll ganz abgeschafft und stattdessen der Aufbau von Vermögen gefördert werden. So wollen es ein Gesetzentwurf und ein Antrag der FDP-Fraktion, die Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss unter Leitung von Katja Hessel (FDP) waren. Dabei gingen die Ansichten der Sachverständigen weit auseinander. Der Gesetzentwurf sieht rückwirkend zum 1. Januar 2021 die "Aufhebung des Vermögensteuergesetzes" vor. Das Gesetz ist seit 1997 außer Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ungleichbehandlungen bei der Bewertung verschiedener Vermögensarten bemängelt hatte. In dem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, stattdessen mit einer Reihe von Maßnahmen den Aufbau von Vermögen zu fördern.

21.07.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
Um die Stärkung des Verbraucherschutzes ging es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung begrüßten die acht eingeladenen Sachverständigen die mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz, machten aber gleichzeitig eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Während Unternehmensverbände sich gegen eine zu weitgehende Umsetzung aussprachen, forderten Verbraucherschützer ergänzende Maßnahmen. Peter Jens Schröder vom Handelsverband Deutschland betonte, dass sich die Unternehmen des Einzelhandels durch die Covid-19-Pandemie in einer schweren Krise befänden. Daher sei es umso wichtiger, dass der Gesetzgeber unnötige Belastungen des Einzelhandels durch neue Regulierungen vermeidet.

21.07.21 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten. Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlichen Branchen stehe die Bundesrepublik in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken "und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten", schreibt die Regierung in dem Entwurf. Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte biete Chancen und Herausforderungen zugleich.


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